GEWERBEPOLITIK BZP-PRÄSIDENT MICHAEL MÜLLER: »EIN EINGESCHRÄNKTES TAXI-ANGEBOT FÜHRT ZU FAHRGASTVERLUSTEN« Passender hätte der Termin für ein Interview mit dem Präsidenten des Bundesverbands Taxi und Mietwagen BZP kaum vereinbart werden können. Wir trafen Michael Müller am Ende einer Woche, in der in Leipzig ein Urteil über ein mögliches Fahrverbot verkündet wurde und der Zoll bundesweite Schwerpunktkontrollen in Taxigewerbe durchgeführt hatte. Zu beiden Vorgängen bezieht Müller nachfolgend Stellung, ebenso zu den Dauerbrenner-Themen PBefG-Änderung, Verbandsstrukturen und Lobbyarbeit. TAXI TIMES: Am 27. Februar sprach das Bundesverwaltungsgericht den Kommunen das Recht zu, individuell angepasste Fahrverbote zu verhängen. Sie haben diese Entscheidung in einer ersten Stellungnahme bedauert. Warum? MICHAEL MÜLLER: Es ist grundsätzlich zu verurteilen, wenn Unternehmer, die im guten Vertrauen Dieseltaxis gekauft haben, nun mitgeteilt bekommen, dass sie es ab übermorgen nicht mehr im Betrieb einsetzen können. Das wäre fatal und das wollen wir verhindern. Die Kommunen fordern eine bundesweit einheitliche Regelung. Unterstützen Sie diese Forderung? Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird sich die Bundespolitik hüten, dieses Urteil mit einer bundeseinheitlichen Regelung zu übersteuern. Dann wäre die nächste Klagewelle der deutschen Umwelthilfe vorhersehbar. Das Gericht hat individuelle Maßnahmen der Kommunen gefordert, angepasst an die lokalen Überschreitungen der Schadstoffwerte. Da hilft keine bundeseinheitliche Regelung. Kann das Taxigewerbe noch an den Verbrennermotoren festhalten? Es ist keine Frage des Könnens. Das Gewerbe muss daran festhalten, weil auf dem Markt keine vernünftigen alternativen Produkte vorhanden sind, welche die Anforderungen von einem Taxibetrieb, wie er klassisch in Deutschland geboten wird und wie er auch von den Kunden erwartet wird, erfüllen können. »Das Gewerbe muss am Verbrennermotor festhalten.« Viele Betriebe sind auf Hybrid-Modelle umgestiegen und auch Erdgas erlebt wieder eine kleine Wiederbelebung … Wir müssen realistisch sehen, dass auch Erdgas nur eine Zwischenlösung ist. Diesel verursacht zu hohe NOx-Werte, Benzin zu hohe CO2-Emissionen. Der aktuelle Umstieg auf Hybrid und Erdgas ist eine sehr fatale Entwicklung, weil beide ja in Kombination mit einem Benzin-Motor fahren. Und die stehen auf der Kippe, wenn die für 2020 festgeschriebenen CO2-Grenzwerte nicht eingehalten werden. In langer Perspektive wird ein Elektrotaxi sicherlich das Mittel der Wahl sein. Mit den aktuellen Strukturen ist der Einsatz von E-Fahrzeugen kaum durchführbar. Wartet das Taxigewerbe, dass sich die E-Struktur uns anpasst, oder müssen wir unsere Gewohnheiten ändern? Ich halte das für sehr bedenklich. Wenn wir eine Differenzierung im Angebot vornehmen, indem wir beispielsweise kleinere Fahrzeuge mit eingeschränktem Kofferraumvolumen anbieten, dann kommen wir weg vom Standardprodukt Taxi. Das ist aber die Voraussetzung für einen gesamtwirtschaftlichen Betrieb des Taxiverkehrs. Ein eingeschränktes Taxiangebot führt zu Fahrgastverlusten und zu einer Schieflage der Unternehmerkalkulation. Muss Elektromobilität im Taxi daran scheitern, dass ein potenzielles E-oder Wasserstofftaxi nur vier anstatt fünf Sitzplätze hat? Die Frage ist doch: Wie kommt der Fahrgast bei eingeschränkten Angeboten an das Produkt, das er braucht? Er müsste intensiver abgefragt werden, was er konkret haben will. Das würde extreme Unruhe geben, weil bestimmte Kunden nur noch von bestimmten Unternehmern angefahren werden dürfen. Das führt wiederum dazu, dass sich Unternehmen nur noch das Fahrzeug anschaffen, das die meiste Nachfrage hat. Dann würden bestimmte Fahrzeuggruppierungen, die trotzdem weiterhin für einen Allgemeinanspruch eines Taxiverkehrs erforderlich sind, gar nicht mehr verfügbar sein. FOTO: Taxi Times 14 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
GEWERBEPOLITIK wäre weniger Reglementierung, würde aber dazu führen, dass Großkonzerne den Markt über den Preis disruptiv zertrümmern und sich anschließend monopolisieren. Um das zu verhindern, müssten weitere Regelungen getroffen werden, indem man beispielsweise einen Mindestpreis fordert, was aber gegenüber der Politik unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes kaum zu verkaufen sein dürfte. Wenn aber keine Untergrenze kommt, sind wir gegenüber denen, die in der Lage sind, über Jahre hinweg große Rabattierungen bis hin zu kostenlosen Fahrten anzubieten, unterlegen. Wenn Preisdumping erlaubt wird, ist das kleine, mittelständische Taxigewerbe weg. E-Mobilität ist nur eine von vielen großen Herausforderungen, vor denen unsere Branche steht. Eichrecht, Fiskaltaxameter, Änderungen beim Personenbeförderungsgesetz PBefG, Ride-Sharing, Taxi-Apps, Öffentlichkeitsarbeit, Autonomes Fahren etc. Wo sehen Sie bei all diesen Themen die größte Dringlichkeit in Ihrer Verbandspolitik? Wir müssen aufpassen, wie weit das PBefG verändert wird. Wir haben dazu letztes Jahr unsere (digitalen) Leitlinien herausgegeben. Darin bekennen wir uns ganz klar zur Digitalisierung 4.0, sagen aber auch: Es müssen die Verkehrsarten Taxi/Mietwagen weiterhin differenziert werden, eine Verschmelzung ist unter dem Gesichtspunkt der Mobilität der Bevölkerung als Grundversorgung unsinnig. Das müssen Sie erklären … Bestimmte Dinge werden bei nur einer Verkehrsart rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein. Dann haben wir keine Betriebspflicht, keine Beförderungs- und keine Tarifpflicht mehr. Das Was das bedeutet, kann man in den USA gut beobachten. Ja, nämlich weniger Versorgungssicherheit und teurere Preise für den Kunden und Stundenlöhne von drei Dollar für die Fahrer. Bekommt man es in die Köpfe der Politiker rein, dass eine Deregulierung des PBefG dem Verbraucherschutz schadet? Wir haben auf der politischen Seite das Problem des Generationswechsels. Im Bundestag sitzen über 100 neue Abgeordnete, darunter viele junge, die aus der Digitalisierung 4.0 kommen und am liebsten alles austesten wollen. Die treffen auf erfahrene Politiker, die sich nicht nachsagen lassen wollen, rückständig zu sein. Die treten dann mit ihren Befürchtungen etwas leiser auf, um nicht schief angesehen zu werden. Es gelingt uns aber trotzdem, hier zu sensibilisieren und mit guten Argumenten im Interesse der Verbraucher die Politik zu bewegen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Eine Neuregelung hat die Ortskunde für Mietwagenfahrer gekippt und damit gegenüber dem Taxigewerbe massive Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst. Was ist unter diesen Umständen nun einfacher: diese Verordnung wieder rückgängig zu machen oder die Aufhebung der Ortskunde auch bei Taxis zu fordern? u Taxizentrum Köln Paul Bauer Ing. GmbH & Co. KG Frankfurter Str. 130 51065 Köln-Mülheim AB SOFORT BeI OPeL BAUeR veRFüGBAR Kai Rosselnbruch Tel 0221 69997-19 Mobil 0177 4863888 k.rosselnbruch@opelbauer.de DER NEUE INSIGNIA ZU aTTRaKTivEN KoNDiTioNEN EiNSTEigEN UND loSFahREN.
Laden...
Laden...
Laden...