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Taxi Times DACH - Februar 2018

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ROLLSTUHL- FAHRTEN UNTER

ROLLSTUHL- FAHRTEN UNTER WERT Thüringer Unternehmer haben noch mal genau nachgerechnet: Zu den letztjährigen Konditionen lässt sich keine wirtschaftliche Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstühlen durchführen. Die Krankenkassen zahlen für die Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern zu wenig. Taxi- und Mietwagenunternehmer in Thüringen wollen sich das nicht länger gefallen lassen. In Nordthüringen steht das Taxi- und Mietwagengewerbe Kopf. Rund 20 Taxiund Mietwagenunternehmen haben geschlossen ihre Beförderungsverträge für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer mit den Krankenkassen gekündigt bzw. nicht weiter verlängert. Dieser mutige Schritt wurde vom LTV, dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V., initiiert und organisiert. Der Grund für diese ungewöhnliche Aktion dürfte vielen Taxi- und Mietwagenunternehmern bekannt sein. Ein Unternehmen kann nur überleben, wenn es profitabel arbeitet. Mit den aktuellen Verträgen zwischen Unternehmen und Krankenkassen war dies aber, so LTV-Geschäftsführer Martin Kammer, leider nicht mehr der Fall. Die Beförderung dieser Kundengruppe stellt die Unternehmer vor besondere Herausforderungen: Sie müssen sich spezielle Fahrzeuge für den Rollstuhltransport zulegen oder die bestehende Fahrzeugflotte für einen hohen vierstelligen Betrag umrüsten. Sie benötigen einen erhöhten Zeitaufwand, um die Fahrgäste abzuholen, in den Wagen zu laden, zu verzurren und zusätzlich mit Kopfstütze und Dreipunktgurt zu sichern. Am Zielort läuft dieses Prozedere in umgekehrter Reihenfolge. Manchmal ist auch die Hilfe einer zweiten Person notwendig, zum Beispiel, wenn bauliche Hürden zu überwinden sind. Die Krankenkassen zahlen für die Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern einfach zu wenig. Sie vergüten die höheren Anschaffungspreise und den zeitlichen Mehraufwand nicht. Weiterhin verhindern sie, dass einer gegebenenfalls benötigten zweiten Hilfsperson der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn gezahlt werden kann. So machen sie die Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern zu einem unrentablen Geschäft für die Unternehmen. RAHMENVERTRAG SOLL TRANSPARENZ FÖRDERN Bei der normalen Krankenbeförderung hat sich der LTV bereits für seine Mitglieder starkgemacht und zwei Rahmenverträge ausgehandelt, die eine Preisgleitklausel haben und sich automatisch anpassen, wenn der Taxitarif sich verändert. Auf eine höhere Kostenentwicklung kann jetzt reagiert werden, indem der Taxitarif, welcher als Norm für die kostendeckende Arbeit gilt, angepasst wird. Die Unternehmer werden dadurch bei den Krankenbeförderungen zwar nicht reich, aber sie können kostendeckend arbeiten. Ein Rahmenvertrag zwischen den beteiligten Krankenkassen und den Unternehmern bezüglich nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern sollte nun Transparenz fördern und faire Preise ermöglichen. Doch der LTV stieß bei den Kassen auf taube Ohren. Mit Hinweis auf den um 40 % erhöhten Einzelvertrag nach der Einführung des Mindestlohngesetzes ziehen sich die Krankenkassen aus der Verantwortung. Martin Kammer sagt darauf nur: „Man kann sicherlich um 40 % erhöhen, das klingt auch zunächst gut, aber wenn damit immer noch nicht kostendeckend gearbeitet werden kann, weil das Anfangsniveau so tief war, dass eigentlich um 60 % hätte erhöht werden müssen, dann bringt es den Unternehmern auch nichts. Für die Kassen klingt es natürlich in der Außendarstellung gut.“ Der LTV hat jetzt auch das Thüringer Gesundheitsministerium und den dazugehörigen parlamentarischen Ausschuss sowie einzelne Landespolitiker um Unterstützung gebeten. Was sie nicht sehen können oder wollen, ist der oben beschriebene erweiterte Mehraufwand, den die Unternehmer im Gegensatz zu der Beförderung von umsetzbaren Rollstuhlfahrern haben. Die Kassen, namentlich die AOK PLUS und der Verband der Ersatzkassen (vdek), begründen ihre Blockadehaltung mit dem paradox klingenden Hinweis, die Versorgung und Beförderung von Rollstuhlfahrern nicht gefährden zu wollen. Die Fahrten zum Arzt werden auch weiterhin abgesichert. „Wir verstehen aus diesem Grunde“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, in einer schriftlichen Stellungnahme, „die vom LTV angefachte Diskussion über die Beförderung von Rollstuhlfahrern nicht.“ Dieses Unverständnis weicht dem eigentlichen Thema – der zu geringen Vergütung – aus und zeigt, dass ein gemeinsames Handeln nötig ist. Um auf die Missstände aufmerksam zu machen, haben sich rund 20 Unternehmen seit dem 31. Dezember letzten Jahres aus der Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhl- FOTOS: iStockphoto / Nerthuz, Taxi Times MONTAGE: Raufeld Medien 6 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI

KRANKENFAHRTEN Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen. Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) fahrern zurückgezogen. Die Krankenkassen zahlen nun stattdessen lieber einen kostenintensiveren Krankenwagen mit Fachpersonal, als über ihren Schatten zu springen und in den Dialog mit dem LTV zu treten. Leider hat die wichtige Solidarität im Taxi- und Mietwagengewerbe auch in diesem Fall ihre Grenzen. Beispielsweise soll ein auf Krankenbeförderungen nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrer spezialisierter Unternehmer, der dem LTV im Vorfeld seine Unterstützung zugesagt hat, jetzt mit den ehemaligen Fahrten der Konkurrenz gut ausgelastet sein. Bleibt die Frage: Warum übernimmt die Konkurrenz diese Transporte, obwohl sie weit davon entfernt sind, rentabel zu sein? Kammer gibt darauf eine klare Antwort: „Diese Beförderungen sind nur rentabel, wenn mehrere Personen während einer Fahrt befördert werden, aber gegenüber den Kassen einzeln abgerechnet werden, oder sich anderweitig durch illegale Machenschaften Wettbewerbsvorteile verschafft werden. Das ist natürlich einfacher, als die Verantwortung zu übernehmen und selber für seine Interessen einzutreten, aber Abrechnungsbetrug ist beispielsweise eine Straftat. Wird der Unternehmer verurteilt, dann verliert er seine persönliche Zuverlässigkeit, die aber für die Erteilung der Taxikonzession oder Mietwagengenehmigung benötigt wird. Aus diesem Grund sollte ein Vertrag immer so gestaltet sein, dass er auch ein kostendeckendes Arbeiten ermöglicht, wenn regulär gearbeitet wird. Des Weiteren sind Einzelverträge immer die schlechtere Variante, Vereinbarungen zu schließen, weil dort die Kleinteiligkeit des Gewerbes ausgenutzt werden kann und meistens auch vonseiten der Kassen ausgenutzt wird. Es sollte jeder Unternehmer daran denken, dass zum 1. Januar 2019 der Mindestlohn höchstwahrscheinlich wieder angepasst wird. In der Regel gehen die Kassen bei Einzelverträgen nicht darauf ein. Anders ist dies in der Regel bei Rahmenverträgen, die mit einer Gewerbeorganisation vereinbart wurden.“ sg Lübeck Rostock Neubrandenburg Hamburg Bremerhaven Bremen Berlin Hannover Braunschweig Münster Bielefeld Magdeburg Dortmund Kassel Leipzig Essen Dresden Köln Erfurt Koblenz Frankfurt (Main) GEBLITZT. GEWEHRT. GEWONNEN. Wir wehren Bußgeldbescheide ab – kompetent, zuverlässig und schnell Jetzt Fall prüfen lassen: BUSSGELDPROFI.de Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH Ruhrallee 9 · 44139 Dortmund Tel.: (0231) 60 00 82-20 Fax: (0231) 60 00 82-33 [email protected] www.kanzlei-voigt.de Saarbrücken Mannheim Stuttgart Landshut Freiburg im Breisgau München Kempten (Allgäu) Ein Unternehmen der ETL-Gruppe

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