SCHWEIZ NEWSTICKER LUZERNER TAXISTANDPLÄTZE HART UMKÄMPFT Seitdem vor drei Jahren das neue Taxireglement in Luzern in Kraft getreten ist, wird um die Vergabe der Taxistandplätze mit harten Bandagen gekämpft. Im Januar treten erstmals die neuen Bewilligungen in Kraft. Dabei haben 120 Bewerber versucht, die Bewilligung für die Nutzung der Standplätze zu erlangen. 40 gingen an Einzelpersonen, zehn an Taxibetriebe. Neun Betriebe gingen leer aus, sie haben deswegen beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht. Zum einen stellten sie den Vorwurf der „betrügerischen Vergabe“ in den Raum und zum anderen bezichtigten sie die Konkurrenz der Falschaussage. Mit ihren Vorwürfen stießen die leer ausgegangenen Betriebe bei Gericht auf taube Ohren. Es lehnte sämtliche Beschwerden der Taxiunternehmen ab. nu Die Mitarbeiter des App-Entwicklers Apps with love feiern den Award-Gewinn für die Taxi-App go! TAXI-APP GO! GEWINNT AWARD Die Schweizer Taxi-App go! hat den Award „Master of Swiss-Apps“ abgeräumt. Gewählt hatten die Leser der „Netzwoche“. Unter 138 Bewerbern hat es go! in die Endausscheidung geschafft. Während einer Veranstaltung in Zürich fand ein Abschlussvoting statt. Das war letztendlich ausschlaggebend für den Sieg. Die Entwickler der App – Apps with love – hatten im Auftrag des Züricher Unternehmens yourmile eine eigene Taxi-App für die Schweiz entwickelt. Die App wurde zu Beginn dieses Jahres gelauncht und als Alternative zu Uber auf den Markt gebracht. Gestartet wurde in Zürich, später folgten Basel und Bern. Die unkomplizierte Handhabung der App hat die Jury überzeugt: „Mit maximal vier Taps ist die Fahrt gebucht. Das OnBoarding lässt sich mit wenig Aufwand erfolgreich abschließen, das UI ist gut durchdacht und hat eine sehr gute Form- und Bildsprache. Das klare Anzeigen von Fixpreis, Anfahrtszeit des Taxis sowie Fahrtdauer lässt keine Missverständnisse aufkommen.“ nu NUR NOCH MIT TAXIFÜHRERSCHEIN Nach einer Verschärfung der Taxigesetze durch den Kanton Waadt muss Uber auch in Lausanne ab März 2018 umplanen. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass Transportanbieter ihren Firmensitz in der Schweiz haben und die Fahrer zudem einen Taxiführerschein vorweisen müssen. UberPOP könne deswegen nicht mehr angeboten werden. UberPOP gibt es dann nur noch in Basel (bis Sommer 2018), doch auch hier gelten ähnliche Vorschriften. Deshalb werden dort derzeit Chauffeure mit Strafen belegt. UberEATS und UberX hingegen sind noch in allen Landesteilen aktiv. Die Gewerkschaften und die SP fordern, dass Uber auf nationaler Ebene mehr in die Haftung genommen wird. Die FDP hingegen strebt die Aufgabe der staatlichen Kontrolle des gewerblichen Personentransports an. nu BASLER RÜCKZUG: UBERPOP IST UNWIRTSCHAFTLICH Ab nächsten Sommer will Uber seine unlizensierten Laien-Taxis in Basel nicht mehr anbieten. Damit wäre dann auch die letzte Stadt in der Schweiz vom Privatfahrdienst befreit. Nach Ubers Darstellung reagiere man auf den Wunsch der UberPOP-Fahrer, die mit dem Billig-Angebot keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielen können. Bis zum Juni 2018 hätten die Fahrer nun Zeit, um sich „Bewilligungen für den berufsmäßigen Personentransport zu beschaffen“. In der Vergangenheit hatte Uber in der Schweiz zunehmend Probleme, denn mehr und mehr Gerichte erklärten die gewerbliche Personenbeförderung durch Laien ohne Taxiführerschein und ohne Taxi-Lizenz für illegal. Fahrern wurden Strafen auferlegt. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG und TaxiSuisse, die Fachgruppe Taxi der ASTAG, nahmen den Rückzug des umstrittenen Fahrdienstmodells laut ihren eigenen Worten „mit Genugtuung“ zur Kenntnis. „Die Aufgabe von UberPOP in der Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche und marktwirtschaftliche Druck gewisse Probleme auch ohne gesetzgeberischen Eingriff lösen kann“, bilanziert Fachgruppen-Präsident Christoph Wieland. „Unsere beharrliche Aufklärungsarbeit bei Behörden und Bevölkerung hat sich ausgezahlt.“ jh/prh FOTOS: Uber; Apps with love 14 DEZEMBER 2017 / JANUAR 2018 TAXI
SCHWEIZ DIE ZENTRALE MUSS ZAHLEN Die Züricher Taxizentrale 444 scheiterte mit ihrer Klage. Paukenschlag in der Schweiz: Das Bundesgericht hat Taxifahrer als unselbstständige Erwerbstätige eingestuft. FOTOS: Arbeitsrechttagung.ch, Keystone Eine Taxizentrale aus Zürich hatte gegen den Bescheid der Schweizerischen Versicherungsanstalt SUVA geklagt, dass für drei Fahrer Sozialversicherungsabgaben zu zahlen wären. Das Bundesgericht jedoch bestätigte die Auffassung der SUVA. Es würden die Merkmale einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit überwiegen, hieß es dem SRF zufolge in der Begründung. Bisher wurden Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht: „Taxifahrer müssen nun wie Angestellte behandelt werden.“ Taxifahrer in der Schweiz meist von den Fahrzeughaltern angestellt, die für die Abrechnung und Sozialversicherung zuständig waren, oder sie mussten sich als Selbstständige selbst darum kümmern. Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, hält das Urteil für stichhaltig und sieht erhebliche Auswirkungen. Taxifahrer müssten nun wie Angestellte behandelt werden. Von dem Urteil gehe eine Signalwirkung für die ganze Schweiz aus. Man schätzt, dass das Urteil von Zürich aus auch auf andere Taxizentralen angewendet wird und somit schweizweit etwa 1 500 bis 2 000 Taxifahrer betroffen sind. Die SUVA hat an mehrere große Taxizentralen ähnlich lautende Bescheide verschickt. Weitere Verfahren »Das Urteil wird die ganze Branche durchwühlen und erschüttern.« Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der Züricher Genossenschaft Taxi 444 sind an kantonalen Gerichten anhängig. Flavio Gastaldi, Geschäftsführer der Genossenschaft Taxi 444, wird in der „Aargauer Zeitung“ zitiert: „Das Urteil wird die ganze Branche durchwühlen und erschüttern.“ Er sieht gar die Existenz der Genossenschaft gefährdet. Jetzt könnten auf die Zentralen erhebliche Mehrkosten zukommen, die diese wahrscheinlich mit steigenden Preisen an den Kunden weitergeben werden. Auch andere Zentralen kritisieren das Urteil. Gächter hingegen stuft die Taxifahrer als künftige Gewinner ein. Sie würden von einer besseren Absicherung profitieren. Wenig Sorgen müssten sich laut „Badener Zeitung“ außerdem Zentralen machen, die vorher schon mit ihren Taxifahrern Arbeitsverträge abgeschlossen hatten. Zu ihnen gehört die Badener Taxi AG, die ihren Fahrern einen monatlichen Lohn zahlt und für sie die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Sie muss jetzt ihre Preise nicht erhöhen und wird deswegen wohl von dem Urteil profitieren. Die Frage, ob Fahrtenvermittler ihre Taxifahrer wie Angestellte behandeln müssen, kam vor allem durch Uber auf. Die Gewerkschaften forderten, dass der amerikanische Fahrdienstleister für die beschäftigten Laien ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste. Die SUVA hatte bereits 2016 Ubers Laien-Taxifahrer als Angestellte eingestuft. Uber legte insbesondere mit dem Verweis auf die ähnlich behandelten Taxifahrer Widerspruch ein, blitzte aber erstinstanzlich ab. Seitdem klagt Uber weiter und versucht darzulegen, dass es sich bei seinen Fahrern um Selbstständige handeln würde. prh Wir bauen Ihr Fahrzeug individuell um! TAXI DEZEMBER 2017 / JANUAR 2018 Gerechter Umbau für: Taxiunternehmen Senioren & Familien Menschen mit Behinderung • Sitzumbauten • Taxi-Lösungen • Absenkfahrzeuge • Chamäleon-Modelle • Ein- & Ausstiegshilfen • Fahrhilfen für Aktivfahrer MobiTEC GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Straße 6 88450 Berkheim (Germany) +49 83 95 / 91 00 89-0 [email protected] www.mobi-tec.de Mobilität ohne Grenzen!
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