ÖSTERREICH Der Rechtsanwalt Dieter Heine vertritt im aktuellen Uber-Verfahren die Wiener Taxizentrale 40100. »EIN UBER- VERBOT ÜBER DIE BANDE« Wegen Verletzung der Rückkehrpflicht dürfen Mietwagenunternehmen in Wien keine Uber-Aufträge mehr annehmen. Diese einstweilige Verfügung ist ein erster juristischer Erfolg für die Wiener Taxibranche. Dieter Heine, Anwalt der Taxizentrale 40100, sprach von einem „Uber-Verbot über die Bande“, als er während eines europäischen Zentralenkongresses über die vom Handels gericht Wien am 8. Juni 2017 getroffene Entscheidung berich tete (Verfahren GZ 29 Cg 35/17t). „Da die Bestellungen direkt auf den Smartphones der Fahrer eingehen und die Fahrer nach Auftrags beendigung nicht zur Betriebsstätte zurückkehren, wird die Rückkehrpflicht des § 36 Absatz 3 der Wiener Taxi- und Mietwagenlandesbetriebsordnung verletzt.“ Wenn ein Unternehmer nun eine Uber-Fahrt annimmt, kann es 1 000 bis 5 000 Euro pro Verstoß kosten. Heine bedauerte, dass man den Weg über die Mietwagenunternehmen gehen müsse, die ja eigentlich „das schwächste Glied in der Kette“ seien. Genau dort sei aber der Angriffs punkt, da man bislang gegen Uber selbst nur sehr schwer vor gehen könne. „In Österreich wird die Vermittlung über die Uber B.V. in Holland durchgeführt“, erläuterte Heine. Auf Basis eines Gutachtens wurde dies bereits vor drei Jahren als nicht korrekt eingestuft und zur Anzeige gebracht. Da es sich dabei um eine öffentlichrechtliche Anzeige handelte, habe man keine weiteren öffentlichen Informa tionen erhalten, wie dieses Verfahren ausgegangen sei. „Wir wissen also bis heute nicht, was mit unserer Anzeige vor Jahren passiert ist. Wir vermuten, dass sie liegengeblieben ist“, sagt Heine. Auch andere juristischen Bemühungen sind bisher ins Leere gelaufen. Ein österreichisches Verwaltungsgericht vertrat die Auffassung, Uber sei kein Verkehrsdienstleister, sondern eine reine Software plattform. Als solche dürften sie in ganz Europa und damit auch in Österreich handeln, wie sie möchten. Das war bisher der Stand der Dinge in Österreich. Mit der einstweiligen Verfügung gegen Mietwagenunternehmer werden die Karten jetzt neu gemischt. jh FOTO: Taxi Times KLEINANZEIGEN LEIHTAXIS TAXAMETER Tel: 0800 590 33 20 Zustellung bundesweit www.fiskaleinbau.de •Taxi Folierung • Konformitätserklärung • Taxifahrzeughandel • Verleihtaxi Ersatztaxi Mietwagen BTW-Rollstuhlbus HARDWARE/SOFTWARE www.mpc-software.de Hansemannstr.9 • 50823 Köln INSIKA ® fähig Daten werden in Ihrem Unternehmen gehalten Neu in Köln ! Disposition - Abrechnung - Buchhaltung www.mpc-software.de - T: 02525 93040 - vertrieb@mpc-software.de Digitale Aufzeichnung der Umsätze und mehr... www.digitax.de T: 040 51311288 www.mpc-software.de T: 02525 930412 20 JULI / 2017 TAXI
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