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Taxi Times DACH - Juni 2018

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MELDUNGEN NEWSTICKER

MELDUNGEN NEWSTICKER ANZEIGE UNBEFRISTET DIGITAL AUF DEM DACH Im März 2017 startete in Hamburg ein Feldversuch mit digitalen Dachwerbeträgern. Da die damit verbundenen Untersuchungen keine sicherheitsrelevanten Beanstandungen ergaben, hat die Hamburger Behörde nun die Nutzung ohne zeitliche Befristung erlaubt. „Grundlage ist die uns erteilte TÜV-Bescheinigung und das Gutachten des Lichttechnischen Instituts der Uni Karlsruhe, das die Verkehrsgefährdung ausgeschlossen hat“, berichtet Falk Röbbelen, Geschäftsführer des Hamburger Werbeunternehmens TAXi-AD, gegenüber Taxi Times. Auf den digitalen Dachwerbeträgern werden Bilder bzw. Fotos GPS-gesteuert und ortsabhängig eingespielt. Ein Motivwechsel ist maximal alle sechs Sekunden erlaubt. jh VORSICHT BEIM TÜRE-ÖFFNEN Einen Tag nach dem BZP-Dialog mit Bundestagspolitikern (siehe nebenstehender Bericht) war Präsident Michael Müller schon wieder knapp 300 Kilometer weiter im Einsatz. Diesmal in Hannover und im Dienste der Fahrradsicherheit. Gemeinsam mit Gunther Zimmermann (Bildmitte) vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. und Eberhard Röhrig van der Meer (rechts), Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), brachte Müller einen Aufkleber in Erinnerung, mit dem Fahrradunfälle beim Aussteigen aus dem Taxi vermieden werden können. Der Aufkleber, angebracht an der Innenseite aller Taxitüren, soll die Fahrgäste daran erinnern, dass möglicherweise Fahrradfahrer am Taxi vorbeifahren könnten. Er ist beim GVN erhältlich. jh BMF-ANWEISUNG: KASSEN-NACHSCHAU AUCH BEI TAXAMETERN ANTENNENSYSTEME ® Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 20. Mai 2018 klare Regelungen zur Kassen-Nachschau definiert, die für alle weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden gelten. Weil darin sowohl Taxameter als auch Wegstreckenzähler als Kasse definiert werden, unterliegen Taxi- und Mietwagenunternehmer der Kassen-Nachschau. Die Kassen-Nachschau wiederum ist ein „besonderes Verfahren zur zeitnahen Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“. Sie wurde am 22. Dezember 2016 als § 146b in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen, als die Bundesregierung das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedete. Seitdem war stets ungeklärt, ob Taxameter und Wegstreckenzähler als Kasse einzustufen sind, also als ein Gerät, das digitale Grundaufzeichnungen vornimmt. Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch die Geschäftsräume von Taxi- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht werden. Was das nun konkret für die Taxibranche bedeutet, berichtet Taxi Times ausführlich in ihrer nächsten Ausgabe. jh FOTOS: Axel Emmert, TAXiAd 4 JUNI / JULI / 2018 TAXI

GEWERBEPOLITIK PBEFG: POLITIKER IM KOMPETENZ- CHECK Michael Donth steht mit BZP-Präsident Michael Müller (rechts) schon seit Jahren im politischen Dialog. Mit einem neuen Format gestaltete der Bundesverband BZP seine diesjährige Frühjahrstagung. In drei festen Zeitfenstern traten Politiker mit den Gewerbe vertretern in den Dialog. Die Fachkompetenz hatte eine große Bandbreite. FOTO: Taxi Times Wie steht Ihre Partei zu den geplanten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes? BZP-Präsident Michael Müller wollte das am 14. Mai von drei Politikern des Deutschen Bundestags wissen, die als Mitglieder des Verkehrsausschusses über diese Frage demnächst entscheiden werden. Sie waren dafür extra vom Bundestag und den dortigen Haushaltssitzungen ins nahe gelegene Tagungshotel gekommen. Den Anfang machte Michael Donth von der CDU. Mit ihm ist der BZP seit Längerem in Kontakt und das Wissen des CDU-Abgeordneten zu den Problemen und Konsequenzen möglicher PBefG-Änderungen ist erfreulich fundiert. Donth bestätigte die klare Absicht der Großen Koalition, das Personenbeförderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode einer Änderung zu unterziehen, trat aber der Kritik von Michael Müller entgegen. Müller hatte bemängelt, der ausgehandelte Koalitionsvertrag sei in dieser Frage wenig konkret formuliert und hinterlasse zu viel Interpretationsspielraum. »Wir werden sicherlich auf die Weiterentwicklung in der Technik eine Antwort geben müssen.« Michael Donth Ein Koalitionsvertrag sei keine Bedienungsanleitung, die genau jeden Handgriff vorschreibe, sagte Donth dazu. Er solle vielmehr eine Basis bilden, auf der drei Partner zusammenarbeiten. Insofern sei er auch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet, weil innerhalb der Gremien nicht alle Fachpolitiker mit an Bord seien, sondern die Partei- und Fraktionsspitzen. „Von daher ist das, was Sie, Herr Müller, jetzt kritisch angemerkt haben, aus meiner Sicht gut, weil es eben keine fertig formulierten Gesetzesentwürfe sind.“ Donth ist ohne Zweifel einer dieser angesprochen Fachpolitiker. Er sitzt im Ausschuss für Verkehr und Digitalisierung und wird mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Parteien die Vorschläge für eine Novellierung des PBefG erarbeiten. Donth betonte, er und seine Partei verfolgen eine feste Leitlinie: Man sehe nicht nur die neu aufgekommenen modernen Möglichkeiten und die neuen Plattformen, sondern auch den Ausgleich zwischen Stadt und Land. Man könne nicht nur die attraktiven Bereiche bedienen, sondern müsse auch Bereiche dazunehmen, die sich nur in der Mischkalkulation finanziell u WEG MIT DER ALTEN KAROSSE Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi. Und Sie machen Kurzurlaub. Foto: Daimler AG, Gestaltung: www.grafisch.cc EINFACH ANBIETEN PER WhatsApp 0172 999 69 46 DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE Gewerbering 18, 3646 Bad Tölz Tel. 08041 7889-0 Fax 08041 7889-70 www.taxifahrzeuge.de [email protected] KFZ-Schein und Bilder oder ein Video (inkl. bekannter Mängel) von Ihrem Fahrzeug zusenden. Unser Team meldet sich bei Ihnen.

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