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Taxi Times DACH - Mai 2017

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FISKALTAXAMETER Wie beim

FISKALTAXAMETER Wie beim Fahrradhelm: Ein Fiskalsystem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, schützt aber, falls einem ein Finanzprüfer über den Weg läuft. EIN ENTWURF, DER NICHTS ÄNDERT Taxameter sollen nun doch nicht unter das neue Kassengesetz fallen. Der »Fiskaltaxameter« ist damit aber noch lange nicht vom Tisch. SEIBT & STRAUB IST AUCH EIN DATENLESER Unsere Übersicht „Die Datenleser“, erschienen in der Ausgabe Taxi Times DACH März 2017, möchten wir an dieser Stelle um den dort nicht erwähnten Anbieter Seibt & Straub ergänzen. Das Stuttgarter Unternehmen, das neben FMS und gefos zu den wichtigsten Anbietern von Auftragsvermittlungssystemen zählt, bietet mit seinem Unternehmerportal „PLUS“ die Möglichkeit zur Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle. Die Taxameterdaten werden über die Datenfunkanbindung des Fahrzeugs auf das Unternehmerportal geleitet. „Sie sind vor Manipulationen geschützt“, verspricht Geschäftsführer Stefan Straub. Die Weiterverarbeitung erfolgt über das Portal. Hier können dann beispielsweise die im Taxameter nicht erfassten Vorgänge nachgetragen werden oder Fehltouren ausgebucht werden. In Kürze soll auch der Fahrer die Möglichkeit bekommen, solche Korrekturen noch während der Schicht vorzunehmen. Es ist wie ein Bild, das noch keinen Rahmen hat. Als die Bundesregierung kurz vor dem Jahreswechsel noch schnell das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)“ verabschiedete, fehlte noch eine sogenannte technische Verordnung, in der wiederum jene technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme festgelegt werden, die künftig verpflichtend eingesetzt und zertifiziert sein müssen. Im Taxigewerbe wurde seither gerätselt, ob Taxameter und Wegstreckenzähler als elektronische Kassensysteme gelten und welche Datenverschlüsselungen bzw. Signaturen (z. B. INSIKA) dann vom zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Eine erste Antwort gab Ende April das Bundesfinanzministerium (BMF), als es einen ersten Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ veröffentlichte. Dieser Entwurf schließt Taxameter und Wegstreckenzähler aus. Sie würden laut § 1 nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen gehören. Die nach der Bekanntgabe dieses Entwurfs formulierten Beschwerden einiger Taxiunternehmer, sie hätten nun umsonst in die INSIKA-Technik investiert, sind allerdings Fehldeutungen. Darauf wies Michael Ströh vom Datenverarbeiter Tesymex hin. „Taxiunternehmer unterliegen nach wie vor den vollen Umfängen der Steuergesetze“, sagte er während einer IHK-Veranstaltung in München (siehe Seite 22). Vor allem in § 146 und 147 der Abgabenordnung (AO) sei genau geregelt, dass Einzel-Umsätze maschinell auslesbar, jederzeit für zehn Jahre verfügbar und vor allen Dingen unveränderbar dargestellt werden müssen. Manfred Schröder vom Hamburger Unternehmen Payco hingegen schreibt im Taxi Times-Leserforum: „Taxameter und Wegstreckenzähler bleiben ,preisrechnende Messgeräte‘ und unterliegen dem Eichrecht – also keine Aufrüstung der Taxameter zur Kasse notwendig.“ Im gleichen Forum äußerte sich auch Dirk Tangemann vom niederländischen Taxameterhersteller Cabman: „Ich sehe einen Fiskaltaxameter als ein Gerät zur Aufzeichnung von Grundaufzeichnungen aller Art […]. Und da haken die steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ein. Buchungen und Aufzeichnungen müssen [...] nachvollziehbar beziehungsweise nachprüfbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Nur protokollierte Änderungen sind zulässig.“ Zur Frage, ob ein sogenannter Fiskaltaxameter eingebaut werden sollte, gibt Jürgen Weberpals, Geschäftsführer der Heedfeld Taxameter GmbH und in dieser Funktion für den Vertrieb der Semitron-Taxameter in Deutschland verantwortlich, einen passenden Vergleich mit Radfahrern ab: Ein Fahrradhelm sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, er schütze aber vor Verletzungen – so, wie ein Fiskaltaxameter die Gefahr teurer Schätzungen bei Finanzamtsprüfungen minimiert. jh FOTO: Taxi Times 22 MAI / 2017 TAXI

FISKALTAXAMETER Gastgeber: Christiane Pöge und Elke Hagg von der IHK für München und Oberbayern. Gäste: Rund 60 Taxi unternehmer aus (Ober-)Bayern waren erschienen. EINFACH MAL HERZEIGEN Ein buntes »Wer kann was?« zum Thema Fiskal taxameter und Datenauswertung bot eine Veranstaltung der Münchner IHK. FOTOS: Taxi Times Die Unsicherheit des Taxi gewerbes im Hinblick auf den Einbau eines Fiskal taxameters beschäftigt auch die Industrie- und Handelskammern. Was tun, wenn die ratlosen Taxi betriebe bei Ihrer IHK nach Antworten suchen? Bei der IHK für München und Oberbayern sind Christiane Pöge und Elke Hagg für den Taxi bereich zuständig. Sie haben die Fragen weitergereicht, indem sie eine Veranstaltung organisierten, zu der Hersteller der Taxameter und einige Software -Anbieter für die Datenverarbeitung ihre Lösungen präsentierten. Die rund 60 erschienenen Taxi unternehmer aus München und Oberbayern konnten sich so in Vorträgen, aber auch in anschließenden persönlichen Gesprächen einen Überblick verschaffen. Neben den bekannten Taxameterherstellern wie Hale, Kienzle und Semitron nutzten diese Plattform auch der skandinavische Hersteller Frogne und der niederländische Hersteller Cabman, um ihre All-in-one-Taxameter zu zeigen, in denen eigene Verschlüsselungen integriert sind. Sowohl in den skandinavischen Ländern (wo Frogne Marktführer ist) als auch in den Niederlanden (wo Cabman die meisten Taxameter im Umlauf hat) sind Fiskaltaxameter längst Pflicht. Auch der italienische Hersteller Digitax bemüht sich um Kunden auf dem deutschen Markt. Torsten Poreda, der für Digitax den Deutschlandvertrieb von Hamburg aus steuert, stuft seine Marke als Nischenprodukt ein. Man könne bei 850 Taxi tarifen in Deutschland nicht überall sofort eine Zulassung bei den Eichämtern beantragen. Allerdings biete man auf Wunsch spezielle Schulungen für die Installation von Taxametern an, nach denen Taxi betriebe dann selbst für deren Einbau autorisiert sind. Digitax präsentierte sich in München gemeinsam mit dem Software- Entwickler MPC – so können die Taxameterdaten direkt in die modular aufgebaute Taris-Software von MPC eingelesen wer den. Die Daten auslese und -verarbeitung war ein zentra les Thema der IHK-Veranstaltung. Hale bietet dafür ein eigenes Daten center an, während Kienzle und auch Semitron explizit betonten, dass man als Gerätehersteller systemoffen gegenüber allen Software- Anbietern agiere. Einen neuen Ansatz hinsichtlich der Datenauslese und ihrer Auswertung gab als letzter Referent Robert Abel vom Vermittlungssystemanbieter FMS bekannt. Gerade für Taxibetriebe, die an Taxizentralen angeschlossen sind, biete sich eine Verschlüsselung direkt über FMS an, da man dadurch ganz ohne weitere Zusatzgeräte auskomme. Enttäuschend bei dieser Veranstaltung war, dass mit Aus nahme des Payco- Vertreters Manfred Schröder weder die Referenten der Taxameter hersteller noch die Verantwortlichen der Software- Anbieter während ihrer jeweils rund zehnminütigen Vorträge die Preise für ihre Produkte nannten. Die wiederum konnten aber hinterher in den persönlichen Gesprächen bei jedem Anbieter abgefragt werden. Insofern war das Konzept der IHK München durchaus gelungen. jh Der neue EKO-Umbau zum Rollstuhlbeförderungsfahrzeug Effizient Kostengünstig Original im Doorgrund 13 D-26160 Bad Zwischenahn fon +49 4403 58902 fax +49 4403 58903 [email protected] www.reha-automobile.de

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