GEWERBEPOLITIK NEWSTICKER Eine Taxischule als Zentrum vieler Verflechtungen. Der Übergang zum Mietwagen ist fließend. BUNDESTAG VERABSCHIEDET CAR-SHARING-GESETZ Der Bundestag hat das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG)“ verabschiedet. Kommunen können demnach reservierte Parkplätze für Sharing-Autos ausweisen und diese von Parkgebühren befreien. Attraktive Flächen auf Privatgrund dürften für Car- Sharing-Anbieter aber weiterhin kostenpflichtig bleiben. Sowohl die Flughäfen Frankfurt und München als auch die Deutsche Bahn haben laut unserer Anfrage erst mal nicht vor, ihre Parkplätze für Sharing- Autos kostenlos anzubieten. nu HAMBURGS BEMERKENSWERT NEUE TAXITARIFE Der Hamburger Senat plant eine Erhöhung der Taxipreise zum 1. Juni. Dabei sollen auch sehr bemerkenswerte Tarifmodelle eingeführt werden. So sollen neben den klassischen Steigerungen der Grundgebühr und des Kilometerpreises auch unterschiedliche Tarife für nachfragestarke und nachfragearme Zeiten gelten. Außerhalb der Hightime-Zeiten (morgens zwischen 7 und 10 Uhr sowie am Nachmittag von 16 bis 19 Uhr) wird das Taxifahren in Hamburg in Zukunft dann günstiger. Damit setzt die Branche das um, was auch in anderen Mobilitätssektoren schon lange ein guter Brauch ist: Bahntickets und Flieger kosten zur besten Zeit schließlich auch mehr für die gleiche Entfernung. Als weitere sehr bemerkenswerte Neuerung ist ein Taxi-Festpreis geplant, damit Hotels besser einpreisen können. Für 30 Euro soll es dann bis zu zwölf Kilometer weit gehen. Grundsätzlich entscheidet dabei aber immer der Fahrgast, ob er den Festpreis wählt oder ob die Fahrt per Taxameter abgerechnet wird. nu BERLINER VERFLECHTUNGEN In keiner anderen Stadt wird der Einbau eines Fiskaltaxameters derzeit so vehement umgesetzt wie in Berlin. Die Politik hat den massiven Umsatzunterdrückern den Kampf angesagt. Die Zahl der Taxikonzessionen sinkt seitdem spürbar. Allerdings droht der Branche nun genau das, was Experten seit Jahren anmahnen: Bisherige Taxibetriebe wandern in den Mietwagenbereich ab. Wie schleichend und subtil dieser Prozess vor sich geht und wie eng diverse Berliner Taxi GmbHs schon heute mit dem Mietwagensektor verflochten sind, hat Taxi Times in seiner aktuellen Berliner Regionalausgabe aufgedeckt. Da werben Chauffeurdienste, mit denen auch Uber ganz offiziell zusammenarbeitet, unter der identischen Telefonnummer, bei der man auch Taxis bestellen kann, fungieren Geschäftsführer nur zwei bis drei Jahre, werden Betriebssitze gewechselt und Taxifahrerausbildungen von einer GmbH durchgeführt, deren Geschäftsführer wiederum direkt oder indirekt mit unzähligen weiteren Taxi GmbHs verflochten sind. „Außer Kontrolle“ hat die Berliner Redaktion ihre Enthüllungsstory genannt. Und das nur wenige Monate, nachdem man doch gerade erst angefangen hat, per Fiskaltaxameter Kontrolle zu bekommen. jh DREI JAHRE HAFT FÜR TAXIFAHRER Geschwindigkeit nicht angepasst, Kontrolle verloren, Unfall. – Ein kurzer Moment, der viele Leben für immer verändert. Ein Böblinger Schöffengericht hat einen 43-jährigen Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im vergangenen Juli hatte er einen tödlichen Unfall verursacht. Er war auf regennasser Strecke viel zu schnell unterwegs. Die Fahrgäste waren nicht angeschnallt und zudem hatte der Taxifahrer mehr als die erlaubten vier Personen befördert. Für den Amtsrichter alles andere als verantwortungsbewusst: „Eine Bewährungsstrafe war in diesem Fall nicht angemessen, weil Sie sich gleich ein ganzes Bündel an zum Teil gravierenden Sorgfaltspflichtverletzungen geleistet haben.“ Obwohl die Fahrgäste baten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, fuhr der Taxifahrer unbeirrt weiter. Dann ging es wohl sehr schnell. Aquaplaning und Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Den 24-jährigen Fahrer des entgegenkommenden Audis kostete dieses rasante Manöver das Leben und die Insassen des Taxis haben alle mit gesundheitlichen Spätfolgen, wie versteiften Wirbeln, zu kämpfen. „Sie haben letztlich unnötig ein Leben ausgelöscht. Die ganze Familie des Opfers wird ein Leben lang darunter leiden“, führte der Amtsrichter das hohe Strafmaß in seiner Urteilsbegründung aus. nu FOTOS: Deutscher Bundestag / Achim Melde, Taxi Times 6 MAI / 2017 TAXI
GEWERBEPOLITIK ÄNDERUNGEN BEIM ORDNUNGSRECHT Der stellvertretende Verkehrsminister erläuterte die Haltung seines Ministeriums zum Personenbeförderungsgesetz. BZP- Frühjahrstagung FOTO: Wilfried Hochfeld / Taxi Times Man dürfe keine Denkverbote aussprechen, sagte der SPD-Staatssekretär und Vizeminister des Bundesverkehrsministeriums, Enak Ferlemann, als Gastredner während der Frühjahrstagung des Bundesverbands Taxi- und Mietwagen (BZP). Sein Verkehrsministerium höre sich alles an und lese sich alles durch. Der Ordnungsrahmen, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die BOKraft haben sich über viele Jahre sehr bewährt. „Sie wissen, dass wir an das PBefG nur sehr ungern herangehen, weil wir es für einen guten Wurf halten.“ Trotzdem werde die aktuelle Diskussion über Lösungsansätze auch personenbeförderungsrechtliche Änderungen beinhalten, mahnte Ferlemann. „Wie umfangreich mögliche Änderungen ausfallen und wie stark die Einschnitte sind, das Staatssekretär Enak Ferlemann (SPD) ist nach dem Verkehrsminister Dobrindt der zweithöchste Mann im Bundesverkehrsministerium. bleibt abzuwarten.“ Regelungsvorschläge sollten sich an den öffentlichen Verkehrsinteressen messen, so sieht es der Staatssekretär. Deren Kern sei ein zeitlich und räumlich hochverfügbares Beförderungsangebot zu bezahlbaren Preisen. KEINE RISIKEN FÜRCHTEN Ferlemann zeigt Verständnis für die Skepsis des Taxigewerbes gegenüber rechtlichen Veränderungen, mahnt jedoch: „So, wie man in Veränderungen eben nicht nur die Chancen sehen sollte, sollte man auf der anderen Seite aber auch nicht nur Risiken fürchten.“ Indem das Gewerbe bereit ist, in diese fachliche und politische Diskussion aktiv und konstruktiv einzusteigen, würden sich dem Gewerbe weitere Chancen bieten. jh Damit fahren Sie gut tOP-tarife fürS taxi Digitalisierung. Einfach. Machen. Setzen Sie auf Kommunikation ohne Umwege mit optimaler Netzabdeckung und Geschwindigkeit. Als Mitglied im Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) profitieren Sie auf jeder Tour von exklusiven Tarifangeboten für Sprache, Daten und M2M. Ergebnis: Produktivität erhöht, Kosten gesenkt. Steigen Sie jetzt bei unS ein Bestes Netz Netztest 2017 CHIP 01/2017 Telekom Unabhängige Tests seit 1978 chip.de/ CD151463 Wir beraten Sie gerne! Telefonisch unter 0800 33 05667 und per E-Mail: [email protected]
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