ETHIK WENN EINER DAS VERTRAUEN IN ALLE ERSCHÜTTERT Was tun, wenn der Taxifahrer auf Fahrgäste losgeht oder beschuldigt wird, sie sexuell belästigt zu haben? Eine schwierige Abwägung zwischen Unschuldsvermutung und Imagewahrung. Leider gibt es auch unter Taxifahrern schwarze Schafe, die dem Fahrgast gegenüber handgreiflich werden. Übel, nicht nur für die Opfer, sondern auch für das gesamte Taxigewerbe. Wenn sich ein Fahrer ethisch tatsächlich so fehlerhaft verhält, sollte er auf gar keinen Fall mehr Fahrgäste befördern dürfen. Die Frage ist allerdings der Zeitpunkt der Sanktion. Soll man sofort die Erlaubnis entziehen, auch dann, wenn das Fehlverhalten noch gar nicht erwiesen ist? Ein Dilemma, erst recht, wenn der öffentliche mediale Druck hoch ist. Seit Anfang Dezember beschäftigt zum Beispiel ein handgreiflicher Streit während einer Taxifahrt die Bozener Medien und die Politik. Ein Taxler soll ausgerastet und einer 33-jährigen Biologin aus Kenia gegenüber gewalttätig geworden sein. Der Fahrer beschimpfte seinen Fahrgast und verlangte, dass sie aussteige. ARGUMENTE FÜR EINE ÜBERFALLSCHUTZKAMERA Die aufgeführten Beispiele zeigen: Es ist ein schmaler Grat zwischen Vorverurteilung und schnellem Handeln in Form einer Sperrung oder Lizenzentzug. Sowohl Letzteres als auch die Erlaubnis, bis zur tatsächlichen rechtlichen Klärung des Falles weiterzufahren, führt zu Debatten und hat weitreichende Konsequenzen. Eine Überfallschutzkamera könnte zur allgemeinen Sicherheit beitragen und sämtliche Fälle von Taxigewalt, ob gegen den Fahrer gerichtet oder vom Fahrer ausgehend, schnell aufklären. Nachdem die Kenianerin der Forderung nicht sofort nachkam, zerrte der Beschuldigte die 33-Jährige aus dem Auto und schlug auf sie ein. Als sie mit ihrem Handy die Polizei alarmieren wollte, riss er es ihr aus der Hand und warf es weg. Zudem soll er sich noch 50 Euro als Fahrt-Entgelt genommen haben. Der Taxifahrer fuhr einfach davon und ließ die verletzte Frau zurück. Diese kam nach dem Angriff in die Notaufnahme. Dort wurden mehrere Prellungen und ein leichter Nasenbruch festgestellt. Als das Smartphone der Frau wenige Tage aufgespürt wurde, konnte man das Streitgespräch abrufen. Die Kenianerin hatte es aufgezeichnet. Der Taxifahrer muss sich nicht nur wegen Raubüberfall, sondern auch wegen erschwerter Bedrohung und Körperverletzung verantworten. Kollegen gegenüber soll er sich verteidigt haben. Die Kenianerin zeigte er seinerseits wegen Körperverletzung an. Er behauptet, dass die Frau ihn zuerst angegriffen und an den Haaren gezogen habe. Aus der Handy-Aufnahme geht dies nicht hervor. Wie nun verfahren mit dem Kollegen? Gleich aus dem Verkehr ziehen? Die eingesetzte Taxi-Kommission verhängte, parallel zu der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung, 1 000 Euro Geldstrafe für den Taxifahrer, sprach sich aber gegen einen Lizenzentzug aus, solange der Fall strafrechtlich nicht geklärt ist. Dies sorgte für Proteste und politischen Aktionismus. „Die Kommission muss sich keinesfalls mit den strafrechtlichen Aspekten der Angelegenheit befassen, sondern hat die Pflicht, sowohl die Taxifahrer als auch die Benutzer zu schützen“, sagte beispielsweise der Verbraucher-Vertreter von Bozen, Agostino Accarrino. Auch der Stadtrat sah sich zum Handeln gezwungen und änderte die Taxi-Ordnung: Die Taxikommission tritt seit diesem Vorfall lediglich als Berater auf, die vollstreckende Gewalt liegt nun aus- FOTO: Fotolia/Andrey Popov FOTOMONTAGE: Raufeld Medien 12 MÄRZ / 2017 TAXI
ETHIK Peter Tutschku, Geschäftsführer der Funktaxi-Vereinigung 81-11: „Solche Vorfälle schaden dem Taxigewerbe derart, dass die Verursacher meiner Meinung nach nie mehr ein Taxi lenken dürfen!“ schließlich beim Bürgermeister oder stellvertretend bei einem Stadtrat. Der Bürgermeister verhängte denn auch tatsächlich eine vorübergehende Lizenzniederlegung für einen Monat. Vorverurteilung oder Verbraucherschutz? Recherchen der Taxi Times haben ergeben, dass der Bozener Taxifahrer kein unbeschriebenes Blatt ist. Vor fünf Jahren soll er einen Anwalt beleidigt und einfach aus dem Taxi geworfen haben. Der geschädigte Anwalt soll seine Anzeige zwar zurückgezogen haben, jedoch erst, nachdem der Taxler ihm einen Schadenersatz gezahlt hatte. Auch in den Jahren 2002 und 2007 ist der scheinbar aufbrausende Fahrer wegen Beleidigung und Körperverletzung angezeigt und zu Geldstrafen verdonnert worden. Im österreichischen Wels mussten sich die Ermittlungsbehörden mit einem noch schlimmeren Vorwurf beschäftigen. Ein Taxifahrer soll einen weiblichen Fahrgast vergewaltigt haben. Die Medien hatten die Nationalität des Beschuldigten in einer reißerischen Headline kundgetan („Es war ein Türke“). Der Fahrer dementierte und die Polizei hat die Ermittlungen mittlerweile eingestellt. Was bleibt, ist ein immenser Imageschaden. Taxiunternehmen und die Wirtschaftskammer kündigten als Konsequenz zahlreiche Maßnahmen an, mit denen das Vertrauen in das Produkt Taxi wieder hergestellt werden soll. Beschwerden werden künftig im Bürgercenter der Stadt gesammelt. Außerdem soll es verstärkt Polizeikontrollen geben, bei denen zum Beispiel Konzessionen gecheckt werden. Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ) und Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner (ÖVP) wollen zudem Testfahrer einsetzen, um schwarze Schafe der Branche schnell ausfindig machen zu können. »Die Kommission hat die Pflicht, sowohl die Taxifahrer als auch die Benutzer zu schützen.« Verbraucherschützer Agostino Accarrino war offenbar bereits in den vergangenen Jahren in ähnliche Vorfälle verwickelt. Falls es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommt, verliert der Beschuldigte seinen Taxischein dauerhaft. Wer in Österreich einen Taxischein bekommen will, darf sich fünf Jahre lang strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Tutschku will das nicht abwarten. Er erklärt seine sofortige Aktion: „Was sagt man denn zu seinen flügge gewordenen Kindern? Steig nicht zu irgendwem ins Auto, fahr mit dem Taxi! Wenn dann das Vertrauen in das Taxigewerbe derart erschüttert wird, da fehlen mir die Worte!“ Der Geschäftsführer von 81-11 wird auch bei jeder künftigen Anschuldigung, die auch nur ansatzweise im Raum steht, sofort sanktionieren: „Solange die Unschuld nicht gerichtlich erwiesen ist, gehört derjenige nicht hinters Taxisteuer. Der Fahrgast muss sich auf einen guten Leumund, korrektes Benehmen und ein dementsprechendes Verhalten zu 100 Prozent verlassen können.“ nu FOTO: Taxizentrale 8111 VORWURF DER VERGEWALTIGUNG Schwarze Schafe gibt es innerhalb der Taxibranche leider immer wieder. Vorwürfe und Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung sind für die Boulevard-Medien immer ein Thema. Einzeltäter bringen so eine ganze Branche in Misskredit. Um den Kollateralschaden zu verhindern, greifen vor allem Taxizentralen hart durch. Sehr schnell sanktionierte beispielsweise die Funk-Taxivereinigung 81-11 in Salzburg. Obwohl die polizeilichen Ermittlungen noch immer laufen, hat die Funkzentrale bereits einen 37-jährigen Taxifahrer gesperrt, der in der Silvesternacht eine Jugendliche mehrmals sexuell bedrängt und unsittlich berührt haben soll. Die junge Frau bat per Handy ihren Freund um Hilfe. Der passte das Taxi schließlich ab. Der Taxler fuhr daraufhin mit seinem Wagen weg. Die Polizei konnte den Taxifahrer schnell ausfindig machen. Der 37-Jährige bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Es habe lediglich einen Streit um die Bezahlung gegeben. Damit steht Aussage gegen Aussage. „Für den Mann gilt zwar rein juristisch gesehen die Unschuldsvermutung. Wir können solche Zwischenfälle aber nicht dulden und wollen nichts schönreden“, sagt Peter Tutschku, Geschäftsführer der Funktaxi-Vereinigung 81-11. Solche Vorfälle schaden dem Taxi-Image derart, dass sie gar keinen anderen Handlungsspielraum zulassen, als diese Fahrer sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Zu Recht? Im Fall Salzburg gibt es eine Parallele zu Bozen: Auch dieser Taxifahrer TAXI MÄRZ / 2017 Die Fahrtenvermittlung, mit der Sie wirklich mehr Geld verdienen! GÜNSTIG FAIR FLEXIBEL EFFEKTIV - - Sie zahlen nur bei Nutzung des Systems -Aufträge telefonisch oder per App Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten! Tel.: 02403 - 5012750 - Kosten der Zentrale reduzieren Fahrer-App mit GPS Tracking Ab Sofort auch in der Schweiz verfügbar Weitere Informationen erhalten Sie unter www.taxikomm24.de
Laden...
Laden...
Laden...