Aufrufe
vor 5 Jahren

Taxi Times DACH - März 2017

  • Text
  • Taxis
  • Uber
  • Taxameter
  • Fahrer
  • Taxifahrer
  • Taxibranche
  • Beispielsweise
  • Hamburg
  • Deutschland
  • Berlin

RECHT NEWSTICKER KEINE

RECHT NEWSTICKER KEINE TAXI- GENEHMIGUNG BEI STROHMANN- GESCHÄFT URTEIL FÜR MÜNCHNER TAXISCHLÄGER Die Mischung aus Alkohol und Koks war hochexplosiv und führte zu einem Taxi mit Erbrochenem im Innenraum. Die Forderung nach der Reinigungspauschale brachte Ikbal Ö. so aus der Fassung, dass er den Fahrer zusammenschlug und hilflos liegen ließ. Schwerste Kopfverletzungen und zwei Wochen Koma waren die Folge. Der Täter stellte sich durch den zunehmenden medialen Druck der Polizei. Ein Jahr nach der brutalen Auseinandersetzung wurde der Taxischläger nun zu sechs Jahren Haft und einer Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verurteilt. Taxi Times war bei der Gerichtsverhandlung dabei und berichtet ausführlich in der aktuellen Regionalausgabe München über das Urteil, die Ursachen und die Folgen. nu FAHRPREIS VON 5,40 EURO ENDET MIT VERSUCHTEM TOTSCHLAG Der Streit ging um eine läppische Taxi-Rechnung über 5,40 Euro. Und wiederum war Alkohol wohl der Auslöser für die brutale Tat. Bereits im Sommer letzten Jahres wurde ein Taxifahrer in Villmar niedergeschlagen und schwer verletzt. Jetzt wurde das Urteil gegen den zahlungsunwilligen 22-jährigen Fahrgast verhängt. Das Landgericht Limburg verurteilte den jungen Mann zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Der ursprünglich erhobene Vorwurf des versuchten Mordes ist laut Staatsanwältin in versuchten Totschlag geändert worden, da die Tat nicht geplant gewesen sei. Natürlich ist nur die Schwere der Tat ausschlaggebend. Dennoch ist das hohe Strafmaß in Relation zum geschuldeten Betrag bemerkenswert. nu Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Taxiunternehmers abgewiesen. Er wollte seine Taxigenehmigung auf die Ehefrau übertragen und selbst als Geschäftsführer agieren. Das habe für den Kläger den Vorteil, dass er künftig weniger Krankenkassenbeiträge zahlen müsse und eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte. Die Stadt lehnte den Antrag mit Verdacht auf Scheinübertragung ab. Nach erfolglosem Widerspruch hat der Taxiunternehmer Klage erhoben. Die hatte jedoch auch keinen Erfolg. Die Übertragung würde auf die Schädigung der Allgemeinheit abzielen. Es würden die öffentlichen Kassen geschädigt. Für das Vorliegen eines Strohmanngeschäfts spreche, dass die Ehefrau des Klägers ihren bisherigen Beruf uneingeschränkt ausüben wolle. An den Betriebsabläufen werde sich hingegen nichts ändern (Urteil vom 20. Januar 2017, AZ: 5 K 618/16.KO). nu ZULÄSSIGE ODER UNZULÄSSIGE RABATTAKTIONEN VON MYTAXI? Die Freude währte nur kurz: Wenige Wochen, nachdem mytaxi vor einem Hamburger Gericht noch Recht bekam, gab es in derselben Angelegenheit vor dem Frankfurter OLG eine Niederlage. In beiden Fällen ging es um die 50-Prozent- Rabatt-Aktionen von mytaxi. Das Landgericht Hamburg hat Intelligent Apps das Recht zugesprochen, für die Bezahlfunktion der App mit halbem Fahrpreis über mehrere Wochen zu werben. Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist nicht ersichtlich. Die Wettbewerber seien nicht von Dauer betroffen, da die Maßnahmen nur gelegentlich und vorübergehend gewesen seien. Die Schwächung von Mitbewerbern sei lediglich die bloße Folge des Wettbewerbs. Vor dem OLG Frankfurt hingegen erwirkte Taxi Deutschland gegen diese Aktionen ein bundesweit geltendes Verbot. Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch Dumpingpreise gefährden würde. Die Revision gegen das Urteil hat das OLG Frankfurt zugelassen. Vermutlich wird der Streit um die Zulässigkeit der Rabattaktionen letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden. nu FOTOS: Fotolia / arahan, Fotolia / psdesign1 14 MÄRZ / 2017 TAXI

ADVERTORIAL TEURE FOTOS – UND WIE MAN SIE VERMEIDET Manchmal haben Blitzer messtechnische Ungenauigkeiten. Dann kommt der Fahrer um eine Strafe herum. Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt stehen im Bußgeldverfahren zur Seite. FOTO: Vitronic Erst quälen Sie sich durch den Stop-and-go-Feierabendverkehr der Innenstadt, warten am Hotel auf den Fahrgast, der „nur noch kurz etwas erledigen“ muss, und dann drängt dieser, dass er ganz dringend und schnell zum Flughafen oder Bahnhof muss. Pflichtbewusst eilen Sie dem Ziel entgegen und … schon hat es geblitzt. In Zeiten knapper Kassen haben immer mehr Kommunen Radarfallen als lukratives Geschäft entdeckt, um den städtischen Haushalt zu sanieren. Doch nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. MESSTECHNIK MIT FALSCHEN DATEN Aktuell bietet das von vielen Seiten als besonders zuverlässig gelobte Messgerät PoliScan Speed Anlass zu Streit und berechtigten Zweifeln an den Messergebnissen. Die futuristisch anmutende graue Säule mit den schwarzen Ringen ist aufgrund eines Sachverständigengutachtens und der Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim (Beschluss vom 29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15) und des Amtsgerichts Hoyerswerda (Beschluss vom 15.10.2016 – 8 OWi 630 Js 5977/16) in den Fokus gerückt. Das AG Mannheim ließ die Messwertbildung des PoliScan Speed durch einen Sachverständigen überprüfen. Dieser kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch das Gerät auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs berücksichtigt werden – genau das aber sieht die Bauartzulassung des Gerätes nicht vor. Auch das AG Hoyerswerda bediente sich eines Sachverständigen und stellte nach dessen Ausführungen fest, dass für das Gericht nicht nachvollziehbar war, wie das Gerät überhaupt zu dem Messergebnis kommt. Beide Gerichte kamen letztlich zu dem Schluss, dass das Gerät anders misst als in der Bauartzulassung beschrieben – mit der Folge, dass in beiden Fällen die Bußgeldverfahren gegen die jeweiligen Fahrer eingestellt wurden. Beide Beispiele zeigen, dass sich ein blindes Vertrauen auf die technischen Messanlagen verbietet und dass ein rechtliches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll und erfolgreich sein kann, wenn die rechtliche Beratung stimmt. Jedes Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung hat seine Schwachstellen. Mal ist es der Mensch, der das Gerät falsch in Betrieb nimmt, manchmal aber ist es auch die Technik, die nicht so funktioniert, wie sie es soll. Wichtig für eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist, die Einzelheiten eines jeden Messverfahrens zu kennen – und genau dafür gibt es Profis. GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN Wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert, kann sich ein genauer fachmännischer Blick lohnen – vor allem, wenn der Führerschein in Gefahr ist. Ein längerfristiger Ausfall kann die berufliche Existenz bedrohen. Viele scheuen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor den möglichen Kosten – vor allem wenn keine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme sichert. Eine sehr kostengünstige Erstberatung wird unter der Internet-Adresse www.bussgeldprofi.de ins Leben gerufen. Hier wird der Fall innerhalb von 24 Stunden geprüft – kompetent, zuverlässig, schnell. Und: Die Erstberatung erfolgt kostenlos. Möchten Sie gegen den Bescheid vorgehen, erfolgt die Verteidigung dabei in drei Schritten: Schritt 1 Sie schicken Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen an die Bußgeldprofis. Schritt 2 Die Rechtsanwälte nehmen Akteneinsicht und prüfen Ihren Fall. Danach klären sie mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Schritt 3 Die Bußgeldprofis leiten in Abstimmung mit Ihnen konkrete Verteidigungsmaßnahmen ein. Sollte als Ergebnis feststehen, dass eine weitere Verfolgung der Bußgeldsache keine Aussicht auf Erfolg hat, wird Ihnen lediglich für die Akteneinsicht ein Betrag in Höhe von 14,28 EUR inklusive Mehrwertsteuer berechnet. Es fallen keine weiteren oder versteckten Kosten an. Damit haben Sie völlige Kostentransparenz und Kostenkontrolle. Rechtsanwältin Anita Ciszewski, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund, www.kanzlei-voigt.de KANZLEI VOIGT PRAXISTIPP Wenn Sie Zweifel daran haben, dass das gegen Sie gerichtete Bußgeldverfahren zu Recht geführt wird, oder falls Ihr Führerschein in Gefahr ist, holen Sie sich am besten Rat bei einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt. Die rechtliche Bewertung von Ordnungswidrigkeiten und den verhängten Maßnahmen hat zahlreiche Tücken und Fallstricke, die fachliche Kenntnisse voraussetzen. Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Voigt zur Seite. TAXI MÄRZ / 2017 15

TaxiTimes D-A-CH