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Taxi Times DACH - März 2017

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ANTRIEB DIE

ANTRIEB DIE HEIMATVERTRIEBENE E-KLASSE Ausgerechnet am Hauptsitz des Daimler-Konzerns sollen ab 2018 Dieselfahrzeuge mit älteren Motoren nicht mehr fahren dürfen. Das Stuttgarter Signal betrifft auch die Taxibranche – in ganz Deutschland. Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung bekämpft das Feinstaubproblem. Ausschlaggebend ist ein Gutachten, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Nun sollen ab 2018 alle Dieselautos, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, an Tagen mit Feinstaubalarm aus der Landeshauptstadt ausgesperrt werden. Laut Angaben der Stadt sind 107 000 Dieselfahrzeuge zugelassen, 73 000 davon erfüllen nicht die Abgasnorm Euro 6. Die Mehrzahl hat also noch Euro 5, Euro 4 oder noch ältere Motoren. Das betrifft beispielsweise E-Klasse-Modelle, die vor dem 1. September 2014 zugelassen wurden. Somit haben geplante Dieselverbote auch weitreichende Konsequenzen für das Taxigewerbe. Doch was sind die Alternativen? Taximodelle mit Euro-6-Motoren stehen derzeit noch nicht auf dem Index. Allerdings warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits davor, dass selbst die Diesel mit Euro 6 noch zu schädlich sind, und stuft nur drei der getesteten Modelle als tauglich ein – darunter immerhin die aktuellen Modellreihen der im Taxibetrieb sehr beliebten VW T6 und Mercedes E-Klasse 220. Wer sich nicht auf politische Diesel-Schlupflöcher verlassen will, der könnte auch auf Benzinmotoren umsteigen. Dazu müssten aber auch die Vertriebsabteilungen der Konzerne schnell und flexibel reagieren. Das bisherige Standard-Paket „Das Taxi“ mit Nachlässen bis zu 25 Prozent gibt es beispielsweise aktuell bei Mercedes nur für Dieselmodelle. Geht es nach der DUH, sollten alle Taxiunternehmer sowieso auf Hybrid-Varianten umsteigen. Das sei besser für die Umwelt. Auch die Weiterentwicklung des Kraftstoffs CNG (Erdgas) bietet eine Alternative. Fahrzeuge mit CNG-Antrieb können 100 Prozent regenerativ erzeugten Kraftstoff tanken und damit klimaneutral fahren. Mitte Februar hat die Bundesregierung beschlossen, die staatliche Förderung für CNG noch einmal bis zum Jahr 2026 (ab 2024 abschmelzend) zu verlängern. Die Subventionierung von LPG (Flüssiggas bzw. Autogas) wird dagegen schon ab Anfang 2019 zurückgefahren. Last but not least bleibt die Elektrotaxi- bzw. Wasserstoff-Alternative. Letztere leidet unter der mangelhaften Verfügbarkeit von Wasserstoff-Tankstellen. Mit dem Toyota Mirai gäbe es sogar schon ein Modell mit Taxipaket. Bei Elektrotaxis beschränkt das Dilemma mit der durch das neue Eichrecht erforderlichen Komformitätsbescheinigung die Auswahl auf die Modelle, für die ein werkseitiges Taxipaket angeboten wird (siehe nebenstehender Beitrag). Das sind im Moment die B-Klasse Electric Drive und die beiden Nissan-Modelle Leaf und e-NV200. Doch Nissan scheint diese Exklusivität nicht erkennen zu wollen. Erst allmählich beginnt man damit, spezielle Vertriebskonzepte für die Taxibranche zu entwickeln – als hätte man noch ewig Zeit. Hat man aber nicht. Noch ist Stuttgart die erste Stadt in Deutschland, in der Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängt werden. Die Stickoxid-Belastung liegt aber in rund 90 weiteren Städten und Kommunen Deutschlands über den Grenzwerten. Besonders diesel-verschmutzt sind Berlin, München, Hamburg und Köln. Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther ist der Auffassung, dass längerfristig kein Weg daran vorbei führt, besonders dreckige Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten herauszuhalten. Für die Hauptstadt würde darüber die aktuelle Landesregierung entscheiden, die aus SPD, Grünen und Linke besteht. Eine politische Konstellation, die auch nach der Bundestagswahl im Herbst realistisch ist. jh, nu DIESE TAXIS HABEN EURO-6-NORM - Ford Mondeo 2.0 Duratorq-TDCi - Hyundai i30 1.6 CRDi - Mercedes B 180 d, C 250 d T-Modell, E 220 d Limousine, E 220 BlueTec T-Modell - Nissan Qashqai 1.6 dCi - Opel Zafira 1.6 CDTi (neue Motorsteuerung) - Renault Scenic 1.6 dCi - Skoda Octavia 2.0 TDI - Toyota Auris 1.4 D - VW Golf VII 1.6 TDI Variant, Passat 2.0 TDI Variant, Touran 1.6 TDI, T6 2.0 TDI Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.; Stand: Februar 2017 Aufgeführt sind Modelle, die über ein werkseitiges Taxipaket verfügen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. GRAFIK: Fotolia/alona_s 20 MÄRZ / 2017 TAXI

Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung“ wirkt wie ein Schildbürgerstreich. Als würde man Säcke voller Licht ins fensterlose Rathaus tragen. ES DROHT KEINE VERBESSERUNG Der Gesetzgeber plant, durch eine Änderung des Eichrechts bisherige Hemmnisse bei der Zulassung von Taxis zu beseitigen. Ob dieses Ziel mit dem nun vorgelegten Entwurf allerdings tatsächlich erreicht wird, muss bezweifelt werden. FOTO: picture-alliance / ZB-Fotoreport Mitte Februar sickerten erste Details einer „Zweiten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung“ durch die Presse. Mit den Änderungen dieser Rechtsverordnung sollen unter anderem Hemmnisse bei der Zulassung neuer Elektro-Taxis beseitigt werden. „Die überarbeitete Version der Eichverordnung dürfte den Weg für mehr elektrisch angetriebene Taxis wieder frei machen“, war dem Berliner „Tagespiegel“ zu entnehmen. Im Entwurf selber, der sich laut Bundeswirtschaftsministerium „in der finalen Phase befindet“, wird gleich zu Beginn die Absicht formuliert: „Zum 1.1.2015 wurde das Mess- und Eichrecht in Deutschland grundlegend novelliert. Im Rahmen des Vollzugs der Mess- und Eichverordnung sind einige redaktionelle Fehler aufgefallen. Darüber hinaus haben sich kleinere Probleme für Wirtschaft und Vollzugsbehörden gezeigt. Diese sollen nun behoben werden.“ Wer sich in den letzten Monaten aus Taxisicht mit den Folgen des neues Eichgesetzes beschäftigen musste, weiß, dass es beileibe keine „kleinen Probleme“ sind, mit denen die Taxiunternehmer, die Einbauwerkstätten und die Eichämter („Vollzugsbehörden“) konfrontiert werden. Die Anpassung des deutschen Eichrechts an EU-Vorschriften vom 1. Januar 2015 hat dazu geführt, dass ein Auto durch den Einbau eines Taxameters eichrechtlich zu einem Messgerät wird, für das der Hersteller eine Konformitätserklärung beibringen muss. Hersteller ist im Falle des nachträglichen Einbaus nicht der Auto-Hersteller, sondern der Taxameter-Einbauer. Und der kann die Konformität seines durch Reinstecken eines Taxameters von ihm „hergestellten Messgeräts“ nur erklären lassen, wenn ihm vorher der Autohersteller viele technische Details über Entstehung und Weg der zum Betrieb des Taxameters notwendigen Fahrzeugdaten offenlegt. u Sofort verfügbar. Taxi Lagerfahrzeuge: z.B. Ford Mondeo und Ford Galaxy Alle Fahrzeuge unter www.ford-taxi.de UTO PIEROTH … die bessere Wahl GmbH & Co. KG Auto Pieroth GmbH & Co. KG Rüdesheimer Str. 92–94, 55545 Bad Kreuznach taxi@auto-pieroth.de Rufen Sie ihren Taxi-Spezialist Marco Sauer an 0671 834 15-21

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