BEHÖRDEN UNTÄTIGE BEHÖRDEN SORGEN FÜR WILDWEST-ZUSTÄNDE Bei der Durchsetzung bestehender gesetzlicher Bestimmungen versagen zahlreiche kommunale Aufsichtsbehörden, allen voran in Berlin. Dabei würde ein Blick nach Hamburg zeigen, dass es auch anders geht. Tarek Al-Wazir, hessischer Verkehrsminister von den Grünen, brachte es im Sommer auf den Punkt. Das harte Ringen um die Ausgestaltung der geplanten PBefG-Novelle sei die eine Sache. Solange aber noch nichts geändert wird, gelten noch die bisherigen Bestimmungen: „Wir haben gültige Gesetze und gültige Gesetze müssen eingehalten werden“, sagte Al-Wazir, als er Mitte Juni zu Gast bei der „Scheuerwehr“-Tour war, als diese in der hessischen Hauptstad Wiesbaden Station machte. Er selbst habe die drei Regierungspräsidien noch mal explizit darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Gesetze im Hinblick auf die Rückkehrpflicht überwachen müssen. Der Grünen-Politiker hatte damit auf die Proteste der Frankfurter Taxiunternehmer und -fahrer reagiert, die nicht nur am Taxiaktionstag mit über eintausend Kollegen in Wiesbaden demonstriert hatten, sondern Ende Mai mit noch mal eintausend Taxis hupend durch Frankfurt gefahren waren. Dazwischen hatte man sich am 1. Mai an den Maikundgebungen lautstark beteiligt. Im November wurde mit einer einwöchigen Mahnwache vor dem Dienstsitz des Ordnungsreferenten nachgelegt. Die Forderungen waren immer die gleichen: regelmäßige und effektive Kontrollen der Uber- Partner und Sanktionen aufgrund der eindeutigen Verstöße, vornehmlich gegen die Rückkehrpflicht. Uber hatte seinen Dienst in Frankfurt im Dezember 2019 aufgenommen. Deutlich länger ist der US-Vermittler in Berlin unterwegs. Dort hat sich die Zahl der angemeldeten Mietwagenunternehmen verdoppelt: Von 1.500 Fahrzeuge im Jahr 2017 auf über 3.000 im Juli 2019, wie Taxi Times in seiner Berliner Regionalausgabe berichtete. Dabei sind die zahlreichen Unternehmen noch gar nicht berücksichtigt, die ihren Betriebssitz im Umland der Hauptstadt angemeldet haben. Die meisten von ihnen warten rund um den Flughafen Tegel auf die nächste Fahrt. Die dortigen Berliner Taxifahrer berichten davon, dass an manchen Tagen mehr Uber- als Taxifahrzeuge im Bereich Tegel unterwegs sind. Das macht sie wütend. So wütend, dass rund 2.000 von »Gültige Gesetze müssen eingehalten werden.« ihnen am 6. Juni zu einer Kundgebung vor dem Amtssitz der Senatorin Regine Günther erschienen sind. Sie verantwortet unter anderem die Arbeit der Aufsichtsbehörde LABO und speziell ihr wirft man vor, nichts gegen das illegale Bereithalten der Mietwagen zu unternehmen. „Schluss mit dem Wildwest von Uber & Co.“ lautete der Appell an die Senatorin der Grünen. Tarek Al-Wazir, hessischer Verkehrsminister KEINE LUST AUF KONTROLLEN Passiert ist seitdem: NICHTS. Stattdessen wurde die Forderung des Taxigewerbes, den Uber-Partnern keine Befreiung mehr vom Mitführen eines Wegstreckenzählers zu gewähren, nach monatelanger Überprüfung im November zurückgewiesen. „Bei den durch Plattformen per App vermittelten Mietwagenfahrten verhält es sich so, dass zwar u. a. nach zurückgelegter Strecke abgerechnet wird, der frei verhandelbare Fahrpreis vor Fahrtantritt jedoch über die verwendete App festgelegt wird“, hieß es in einer schriftlichen Begründung der Behörde. Somit würde kein Wegstreckenzähler benötigt und dem Antrag auf Befreiung sei daher stattzugeben. So steigt also die Zahl der Mietwagenbetriebe weiter und die Berliner Taxiunternehmer beklagen existenzbedrohende Umsatzeinbußen von 30 Prozent und mehr. Frau Günther und ihre Behörde haben sich mit ihrer Ignoranz daher den Titel „Versager des Jahres“ erworben. Dicht gefolgt vom bayerischen CSU-Landrat Martin Bayerstorfer. Er verantwortet das Landratsamt Erding. Die Kleinstadt ist für den Münchner Flughafen zuständig und glänzt fast ebenso mit einer Unlust an Kontrollen wie das Berliner LABO. Zwischen November 2018 und Oktober 2019 wurden ganze vier (!) Schwerpunkt-Kontrollen durchgeführt. In Anbetracht der täglichen Rückkehrpflichtverstöße der dortige Uber- (und mittlerweile auch Free-Now-)Partner ist das nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Seit Jahren schon dokumentieren die Münchner Taxifahrer die täglichen Verstöße mit Fotos. Immerhin wurden seit Sommer 2019 vom Landratsamt Erding etliche Bußgeldbescheide FOTOS: Axel Rühle, Oliver Rüther 30 NOVEMBER / DEZEMBER / 2019 TAXI
BEHÖRDEN Am 6. Juni demonstrierten Taxiunternehmer und -fahrer für mehr Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde. Passiert ist trotzdem nichts. erlassen sowie eine Vielzahl von Abmahnungen erteilt, heißt es in einem Leserbrief des Landratsamts Erding an die Regionalredaktion der Münchner Taxi Times vom November dieses Jahres. Dies sei eine notwendige Vorstufe zur Betriebsuntersagung. Dass solche Betriebsuntersagungen rechtlich durchaus möglich sind, bewies Mitte April die Düsseldorfer Genehmigungsbehörde. Sie entzog dem Mietwagenbetrieb SafeDriver ennoo Düsseldorf GmbH mit sofortiger Wirkung dessen Genehmigungen. SafeDriver war eines von sechs Unternehmen, gegen das die Stadt Düsseldorf ein Verfahren eingeleitet hatte. Alle seien laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ vor dem Verwaltungsgericht gewonnen worden. Uber war im Herbst 2018 in Düsseldorf gestartet, die Anzahl der dort fahrenden Uber-Partner ist trotz der verhängten Verbote gegen einzelne Betriebe erschreckend hoch. Wehret den Anfängen, dachte sich deshalb wohl die Hamburger Behörde und brachte just zum Start von Uber im Juli 2019 ein Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“ mit klaren Vorgaben und Einschränkungen heraus. Unter anderem müsse der Antragsteller für neue Mitetwagenkonzessionen die entsprechende Anzahl von Stellplätzen am Betriebssitz nachweisen, zudem sind für das Fahrpersonal unter anderem Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Mietverträge sind vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde legt besonderen Wert auf die steuerlichen Aufzeichnungspflichten des Mietwagenunternehmers. Dazu muss ohne Wenn und Aber ein Wegstreckenzähler eingesetzt werden. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle ist laut Abgabenordnung (AO) nur erfüllt, wenn elektronische Aufzeichnungen zu jeder einzelnen Fahrt mit den Angaben zum Fahrpreis gesichert und im Ursprungszustand unverändert gespeichert, aufbewahrt und am Betriebssitz verfügbar gehalten werden. Bei Betriebsprüfungen sind die Nachweise über die Erfüllung dieser steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, wie beim Taxiverkehr, zu erbringen. Somit gilt auch für den Mietwagenverkehr eine „Fiskalpflicht“ (§ 146B AO). Weitere Pflichten laut Merkblatt: nachvollzieh- und überprüfbare Aufzeichnung der Arbeitszeiten des Fahrpersonals, Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Vermögensübersicht, Gründungskalkulation inklusive Ertrags- und Kostenvorschau. Nur wenn alle Vorgaben vollständig sind, wird der Antrag entgegengenommen. Die Anzahl der Mietwagengenehmigungen ist in Hamburg übrigens seit dem Uber-Start nahezu unverändert geblieben. Kleine Maßnahmen unter Ausschöpfung des Rechtsrahmens haben ein Wildwest verhindert. Tarek Al-Wazir hatte genau dies mit seiner Aussage gemeint und seine Behörden schienen nun auch effektiv einzuschreiten (siehe nachfolgenden Beitrag auf Seite 16). Jetzt sollten alle Behörden aufwachen, damit Hamburg kein Einzelfall bleibt, sondern zur Regel wird. jh Taxizentrum Köln Paul Bauer Ing. GmbH & Co. KG Frankfurter Str. 130 51065 Köln-Mülheim LAGERWARE VERFÜGBAR Kai Rosselnbruch Tel 0221 69997-19 Mobil 0177 4863888 [email protected] OPEL ZAFIRA LIFE ALS TAXI MEHR RAUM, MEHR LUXUS, MEHR TAXI. NUR BEI OPEL BAUER.
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