Aufrufe
vor 7 Jahren

Taxi Times DACH - September 2017

  • Text
  • Taxis
  • September
  • Uber
  • Deutschland
  • Bremen
  • Taxigewerbe
  • Unternehmen
  • Taxizentralen
  • Taxiunternehmer
  • Pbefg

WAHL IN DEUTSCHLAND 1.

WAHL IN DEUTSCHLAND 1. Wird Ihre Partei die klare Trennung zwischen Taxiund Mietwagenverkehr erhalten? CDU und CSU sprechen sich weiterhin für eine klare Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen aus. 2. Wird sich Ihre Partei für die Einführung von Entgeltgrenzen für Mitfahrgelegenheiten einsetzen? Der BZP-Vorschlag einer rechtssicher definierten Abgrenzung von privatem Mitfahren und gewerblicher Beförderung durch fixe Entgeltgrenzen wird von uns unterstützt. LOGOS: CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen, Die Linke Wir sehen derzeit auch weiterhin eine klare Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr als geboten an. Die Rückkehrpflicht könnte aber zumindest modifiziert werden. Die Einführung einer Entgeltgrenze für Mitfahrgelegenheiten könnte durchaus zielführend sein und ist aus unserer Sicht zu prüfen. Ja. Wir sind für eine Koexistenz von Taxi- und Mietwagen gewerbe. Die teilweise geforderte Abschaffung der Rückkehrpflicht wird aus bestimmten Kreisen als „Konkurrenzvermeidungsklausel“ diskreditiert. Allerdings ist dies die entscheidende Regelung zur Abgrenzung beider Gewerbezweige. Würde sie abgeschafft, könnte der Mietwagenbetreiber praktisch wie ein Taxi unterwegs sein, ohne dass er der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht unterliegt. Denkbar wäre aber eine Modifizierung der Rückkehrpflicht. Entgeltgrenzen für Mitfahrgelegenheiten gibt es schon heute. Rein private Mitfahr gelegenheiten sehen wir nicht als Konkurrenz zum Taxi. Wer privat eine Mitfahrgelegenheit anbietet, sollte ein Entgelt bekommen können, das sich an den tatsächlich entstan denen Kosten der Fahrt orientiert. Gewinnerzielung bleibt ausgeschlossen. Die nach dem Personenbeförderungsgesetz zulässige „Gefälligkeitsmitnahme“ muss von der „gewerblichen Personenbeförderung“ eindeutig abgegrenzt werden. Es fehlt also eine bundeseinheitliche Lösung. Diese kann das Bundesverkehrsministerium als Verordnungsgeber schnell schaffen, indem es die maximal zulässigen Erlöse in Cent je Kilometer festlegt. Als Bemessungsgrundlage sind die Betriebskosten und deren Entwicklung (zyklische Überprüfung) heranzuziehen. Weiterhin sollte der Bund in der notwendigen Verordnung regeln, dass die Anschaffungskosten der Fahrzeuge nicht berücksichtigt werden. Ja. Wir wollen die Trennung zwischen Mietwagen mit Fahrern und Taxen erhalten. Mietwagen mit Fahrern, die geringeren Anforderungen als Taxen unterliegen, können das flächendeckende Angebot mit Taxen untergraben, wenn sie zum „Rosinenpicken“ führen und Taxen eine wichtige Einnahmequelle entginge. Anderen Möglichkeiten zur Abgrenzung als der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz stehen wir offen gegenüber, weil diese aus Umweltsicht nachteilig ist. Ja. Wie die Erfahrungen mit Uber gezeigt haben, benötigt es dringendst einer klaren Abgrenzung zwischen dem gewerblichen Verkehr u. a. durch Taxen und dem nicht gewerblichen Mitnehmen bzw. dem Ride-Sharing. Dieses begrüßen wir durchaus, weil es die Umweltbelastungen des Straßenverkehrs mindert. Was aber nicht geht, sind angeblich gemeinwirtschaftlich sinnvolle Angebote, die die Konten von Großinvestoren füllen. Die Entgeltgrenzen für die Mitnahme müssen deswegen eindeutig geregelt werden und dabei muss verhindert werden, dass Fahrten nur für die Mitnahme angeboten werden, es also keine echte Mitnahme ist. Die zulässigen Sätze sind somit angesichts der Möglichkeit der Mitnahme mehrerer Personen also niedrig zu halten, 30 Cent pro Kilometer sind hierbei für uns das Maximum. 6 SEPTEMBER / 2017 TAXI

WAHL IN DEUTSCHLAND 3. Wird Ihre Partei an Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht festhalten, um die Verlässlichkeit der Personenbeförderung zu erhalten? 4. Was wird Ihre Partei tun, um die mittelstän disch organi sierte Taxibranche vor Preisdumping und unfairer Konkurrenz zu schützen? CDU und CSU werden an Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht des Taxis festhalten. Auch bei einem modernisierten Rechtsrahmen für die Personenbeförderung muss der ÖPNV der Daseinsvorsorge gerecht werden, hier gehört das Taxi zwingend dazu. Für CDU und CSU ist klar, dass gleiche Regeln für alle gelten müssen, die in der kommerziellen Personenbeförderung tätig sind. Deshalb wollen wir prüfen, welche gesetzlichen Regelungen ge - än dert werden müssen, um diese neuen Beförderungsmodelle zu ermöglichen, ohne den Wett - be werb zu verzerren. Wir sehen die Notwendigkeit, dass Taxi - angebote wesentlicher Bestandteil von inter netbasierten Mobilitäts - plattformen sein müssen, um attraktive verkehrs mittelübergreifende Mobi lität anbieten zu können. Der SPD ist die Verlässlichkeit wichtig. Ja, wir möchten diese drei Säulen auch weiterhin gewahrt wissen. Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und erfüllen damit einen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Daher sehen wir auch das Taximarkt-Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesverkehrsministeriums kritisch, laut welchem mit einem flexiblen Preismechanismus auf Angebot- und Nachfrageschwankungen reagiert und die Preise entsprechend zeitnah angepasst werden sollen. Damit zielt der Beirat zudem auf die Aufhebung der Beförderungspflicht, was wir nicht gutheißen können. In vielen Branchen fordern sog. „Sharing-Plattformen“ etablierte Marktteilnehmer heraus. Die neuen Geschäftsmodelle müssen nicht unbedingt und immer als Gefahr für traditionelle Unternehmen gesehen werden. Jedoch zeigen sich insbesondere in Bezug auf sozialpolitische Fragestellungen eine Reihe von Risiken. Deshalb muss die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit die Share Economy möglichst vielen Menschen zugutekommt, ohne etablierte Branchen zu gefährden. Regelun gen, die dem Schutz des öffent lichen Interesses dienen, wie etwa dem Verbraucher-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, müssen beachtet werden und im Interesse eines fairen Wettbewerbs genauso auf neue Anbieter übertragen werden. Ja. Im ÖPNV und somit auch im Taxibereich soll es bei Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht bleiben. Das Personenbeförderungsrecht wollen wir aber für neue Beförderungskonzepte öffnen. Dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen für das Taxigewerbe gewährleistet werden. Wenn neue Marktakteure wie Uber etablierte Branchen wie das Taxigewerbe herausfordern, wollen wir fairen Wettbewerb herstellen. Das wollen wir durch die Befreiung des Taxigewerbes von bürokratischem Ballast und durch die Einführung sozialer Mindeststandards bei Uber erreichen. Unnötige Hürden, die einen Preis- und Qualitätswettbewerb zwischen den Angeboten verhindern, sollen schrittweise auslaufen. Wettbewerb funktioniert freilich nur auf der Basis fairer Regeln im Gewerbe- und Arbeitsrecht. Geltendes Recht muss auch durchgesetzt werden. Hierzu braucht es eine leistungsfähige Gewerbeaufsicht, von der auch die Taxi- und Mietwagenbranche profitiert. An das Taxi als elementarer Bestandteil des öffentlichen Verkehrs sind die Anforderungen der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht anzulegen. Die Besonderheiten des Taximarkts machen eine Preisregulierung erforderlich, sodass eine Abschaffung der Tarifpflicht für uns nicht auf der Agenda steht. Bei der Betriebspflicht sucht der Fahrgast im ländlichen Raum den […] „Rund-um-die- Uhr-Service“ des Taxiverkehrs in Großstädten und Ballungsräumen vergebens. […] Wenn der Taxiverkehr in ländlichen Regionen wieder ein wichtiger Bestandteil der Alltagsmobilität werden soll, brauchen wir Lösungen zur Absicherung der Betriebspflicht. Eine Möglichkeit wäre die Ausschreibung „erweiterter Betriebspflichten“. Wir wollen, dass es im Taxigewerbe auch künftig auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse gibt. Einem weiteren Abwärtstrend bei Sozialstandards oder gar Sozialdumping wer den wir nicht den Weg bereiten. Bisher ist unklar, welche Potenziale Ride- Selling bietet und welche Folgen damit in Bezug auf das Mobilitätsverhalten, den Modal Split sowie andere öffentliche Interessen verbunden sind. Der Rechtsrahmen sollte also zunächst Experimente zulassen. Eine dauerhafte Zulassung neuer Angebote darf aber nur erfolgen, wenn negative Auswirkungen auf das öffentliche Verkehrsinteresse (z. B. Verkehrssicherheit, Flächenbedarf des ruhenden Verkehrs oder Klima- und Umweltverträglichkeit) ausgeschlossen werden bzw. diese durch Auflagen vermieden werden können. Ja. Betriebs- und Beförderungspflicht halten wir für zentral, um die flächendeckende Versorgung durch Taxen für alle zu gewährleisten. Würde es beispielsweise zulässig sein, sich auf bestimmte lukrative Strecken oder Fahr gäste zu konzentrieren, dann wäre dies gefährdet. Die Tarifpflicht bietet darüber hinaus allen Taxiunternehmern ein Mindestmaß an Einkommenssicherheit, verhindert Preisdumping zulasten kleiner Unternehmen und ermöglicht die Zahlung des Mindestlohns. Durch Digitalisierung und Automatisierung wird sich der Straßenverkehr erheblich wandeln, mit großen Chancen und Risiken. Es ist davon auszugehen, dass sich insbesondere durch Mitfahr-Apps die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Verkehr verwischen werden. Spätestens mit autonom fahrenden Fahrzeugen sind der Fantasie von Verkehrsangeboten kaum noch Grenzen gesetzt. Wir wollen den Wandel so gestalten, dass er sowohl eine bessere Mobilität ermöglicht, als auch die Umweltbelastungen des Verkehrs drastisch senkt, durch mehr öffentlichen Verkehr, durch mehr geteiltes Fahren. Was wir aber nicht wollen, sind Profite für Uber & Co., die zum Niedergang des öffentlichen Verkehrs und der Taxibranche führen. Taxen spielen für uns auch in der Zukunft eine große Rolle, die Branche muss sich aber frühzeitig auf den Wandel einstellen. TAXI SEPTEMBER / 2017 7

TaxiTimes D-A-CH