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Taxi Times DACH - September Oktober 2019

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GASTKOMMENTAR IN JEDER

GASTKOMMENTAR IN JEDER KRISE STECKT EINE CHANCE Unsere Branche befindet sich im Umbruch. Wenn die Gesetzeslage zum Pooling geändert wird, dann können Ride- Hailing-Fahrdienste freier als je zuvor agieren. Im April fand der bundesweite Taxiaktionstag statt. Der Bundesverband Taxi- und Mietwagen e. V. bezeichnete ihn als „den größten Taxiprotest in der Geschichte der Bundesrepublik“. Die Sorge ist also begründet, dass diese Veränderungen schädliche Folgen für das Taxigewerbe haben könnten. Weltweit ist zu sehen, wie sich Ride- Hailing-Dienste auf die – nun nicht mehr wettbewerbsfähigen – Taxi- und Chauffeurdienste ausgewirkt haben. Aus diesen Fehlern müssen wir lernen. Noch ist unklar, welche Auswirkungen diese Novellierungen haben könnten. Tatsache ist jedoch, dass die Taxibranche jetzt mit Innovationen beginnen muss, um im nächsten Jahrzehnt nicht nur zu überleben, sondern auch zu wachsen. In den kommenden Jahren wird der technologische Wandel das Taxigewerbe in einer Weise verändern, den längst nicht alle realisiert haben. Der Verbrauchernutzen wird durch 5G, Virtual Reality und künstliche Intelligenz gesteigert. Das Wachstum von „Mobility as a Service“ (MaaS) wird sicherstellen, dass die erste und letzte Meile zum kommerziellen Schlachtfeld wird, vor allem, wenn zugleich die Luftqualität und Verkehrsstaus für die Öffentlichkeit immer unannehmbarer werden. Daher ist es jetzt an der Zeit, dass die Branche die Chancen ergreift, indem sie ihre eigenen, innovativen Technologien entwickelt. Der einfachste Weg ist die Zusammenarbeit mit etablierten Aggregationsplattformen, denn sie können Angebot und Nachfrage zum Wohl aller Partner konsolidieren. Ich arbeite bei Karhoo, einer dieser Plattformen, und wir sind stolz darauf, dem Trend weit voraus zu sein. Derzeit investieren wir in innovative Technologien und bringen weiterhin regulierte, lizenzierte Taxi- und Mietwagenflotten (PHV) aus aller Welt auf unserer elektronischen Plattform zusammen. Wir tun das nicht, um mit den Flotten zu konkurrieren, sondern um sie zu unterstützen. Plattformen wie Karhoo sind auf „Business to Business to Consumer“ (B2B2C) ausgerichtet, wobei die beteiligten Flotten von deren zahlreichen Nachfragepartnern profitieren. ZU KLEIN FÜR GROSSKUNDEN Das Taxigewerbe braucht Partner mit Netzwerken, denn in der Realität ist es so, dass viele Fuhrparks einfach nicht groß genug sind, um Verträge mit Großunternehmen abzuschließen. Nicht jeder Plattformbetreiber meint es gut mit der Taxibranche, aber in dieser Zeit der Unsicherheit sollte man denen vertrauen, die für die Taxibranche da sein wollen, um zu helfen. Sollte die Rückkehrpflicht wegfallen, werden Taxis auf Buchungs-, Versand- und Zahlungstechnologien angewiesen sein, um sich mit allen neuen Konkurrenten auf einem technologisch hohen Niveau messen zu können. Plattformbetreiber haben solche Technologien entwickelt. Wenn das Pooling-Verbot aufgehoben würde, dann könnten Fahrer weitere Fahrgäste mit einem ähnlichen Ziel aufnehmen. Die mit taxifreundlichen Anbietern kooperierenden Flotten können auf entsprechende Planungstechnologien zurückgreifen und so die Ziele der Fahrer bündeln. Selbst wenn das Personenbeförderungsgesetz nicht geändert werden sollte, können kooperierende Flotten immer noch von den technologischen Neuerungen und den Netzwerken der Vertragspartner profitieren. Häufig wird gesagt, dass in jeder Krise eine Chance steckt. In der Taxibranche ist jetzt der Zeitpunkt dafür. Der Erfolg gibt den Plattformbetreibern recht, denn in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt sind deren Flotten diejenigen, die selbst in den ländlichen Gebieten am effizientesten und technologisch am besten ausgestattet sind. Wir bei Karhoo glauben, dass die neuen Technologien für alle da sind. Es ist an der Zeit, dass sich alle einbringen! hm Haleh Mansour arbeitet als Head of Business Development für die deutschsprachigen Regionen beim Plattformbetreiber Karhoo. FOTOS: Adobe Stock / faithie, Karhoo 22 SEPTEMBER / OKTOBER / 2019 TAXI

GASTKOMMENTAR EIN TAXIGUTACHTER UND DAS BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE NIRWANA Ein Taxigutachten in Regensburg bringt erstaunliche Ergebnisse und absurde Ratschläge hervor. FOTO: Name Name Gutachter und Beratungsfirmen stehen nicht erst seit den potenziell skandalträchtigen Enthüllungen über die seitens der Bundesregierung hierfür aufgewendeten Kosten in Rede. Auch im Taxigewerbe werden zumeist kostenintensive Gutachten benötigt, um nach der gesetzlichen Vorgabe des § 13, Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die höchstzulässige Anzahl der Taxigenehmigungen vor Ort bestimmen zu können. Weil die zuständigen Fachbehörden grundsätzlich mit einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Beurteilung überfordert zu sein scheinen, werden diese Aufgaben auf sachverständige Dritte verlagert. Ob ein Gutachten jedoch dann eine schlüssige und nachvollziehbare Grundlage behördlicher Entscheidungsfindung bietet, steht dabei auf einem anderen Blatt. Das jüngste Beispiel aus Regensburg zeigt, wie es eigentlich nicht laufen sollte. Ein Kopfschütteln der Branche und viel Kritik wurden von Taxiunternehmen geäußert, nachdem die Stadt Regensburg ein von ihr beauftragtes Gutachten auf der Internetseite veröffentlicht hat (zu finden unter www.regensburg.de, Suchbegriff „Taxigutachten“). Beauftragt war damit Dr. Saß, der zuvor für Worms ein Gutachten erstellt hat, dessen Feststellungen schlicht nicht nachzuvollziehen waren. Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 13, Abs. 4 PBefG sind für die Frage, ob die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes durch die Vergabe neuer Genehmigungen bedroht wird, vier Faktoren entscheidend: die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr, die Taxidichte, die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit sowie die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben. Diese gesetzlichen Vorgaben arbeitet die aktuelle Regensburger Untersuchung zwar ab, ohne jedoch zutreffende und vor allem nachvollziehbare Antworten zu liefern und sich einer Methodik zu bedienen, die allgemein anerkannt und gerichtsfest ist. Der Reihe nach. Die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Begutachtungszeitraum von 2013 bis 2017 weist klar eine jährliche Steigerung der Auftragszahlen aus. Im Mittel der Jahre fallen pro Fahrzeug insgesamt 4.313 Aufträge an, ausgeführt von 92 Unternehmen, die am Standort Regensburg 178 Taxis betreiben (Seite 18 des Gutachtens). Das sind keine schlechten Werte und vor allem dienen diese auch nicht zur Begründung einer Reduzierung der Anzahl der Taxigenehmigungen auf 160, wie der Gutachter dies empfiehlt (S. 86). Und das, obgleich jeder Regensburger weiß, dass es nicht so leicht ist, am Abend ein Taxi zu bekommen. HANDWERKLICHE FEHLER Dass bei der Betrachtung der Taxidichte dem Gutachter ein kleiner Fehler unterläuft, indem er nämlich die Einwohnerzahlen des Jahres 2016 zugrunde legt statt die aktuellen, mag man da noch verzeihen. Anders sieht es jedoch bei seinen Einschätzungen zur Betrachtung der Ertragsund Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit aus. Hier liegen offenkundig handwerkliche Fehler vor, die das Gesamtergebnis infrage stellen und unbrauchbar machen. Üblicherweise werden im Rahmen der Gutachtenfertigung Auskünfte der Unternehmer eingeholt. Dies geschieht in u Der neue EKO-Umbau zum Rollstuhlbeförderungsfahrzeug Effizient Kostengünstig Original im Doorgrund 13 D-26160 Bad Zwischenahn fon +49 4403 58902 fax +49 4403 58903 [email protected] www.reha-automobile.de

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