GASTKOMMENTAR Damit sich die Kosten- und Ertragskurven bei knapp über 20 Euro pro Fahrt treffen, schlägt der Gutachter eine Tariferhöhung um bis zu 43 Prozent vor (Auszug aus S. 81 des Gutachtens). Form von Steuererklärungen aus der Vergangenheit sowie der aktuellen BWAs, die einen konkreten Überblick über die Kosten- und Ertragslage der Unternehmen darstellen. So ist es wohl hier auch geschehen. Man fragt sich jedoch, aufgrund welcher genauen Datenbasis der Gutachter seine Fest stellungen macht. Auf Seite 17 gibt hierzu das Gutachterunternehmen eine Auskunft: Für lediglich 48 bis 62 % der Gesamtanzahl der Taxigenehmigungen lagen betriebswirtschaftlich verwertbare Unterlagen vor. Ob diese Daten basis ausreicht, ist schon fraglich, wenn es auf die Gesamtbetrachtung des Gewerbes ankommt. Völlig aus dem Ruder laufen jedoch solche Bewertungen, wenn wie in Regensburg die gewonnenen Daten offensichtlich nicht den jeweils vorhandenen Betriebsgrößen zugerechnet werden und man quasi – unabhängig von der Anzahl der jeweils vorhandenen Genehmigungen im jeweiligen Taxiunternehmen – sozusagen einen Referenzbetrieb schafft, an welchem die notwendigen Benchmarks, wie z. B. unzureichende Jahresüberschüsse je Genehmigung, festgemacht werden. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Mehrwagenunternehmer mit ca. 16.000 Euro Nettogewinn je Fahrzeug auskommen muss oder es sich um einen vom Inhaber geführten Ein-Wagenbetrieb mit maximal einem Aushilfsfahrer handelt. Und es ist schlichtweg ein Ausflug in die Planwirtschaft, einen „auskömmlichen Jahresgewinn von ca. 45.700 Euro für jede Konzession pro Jahr anzusetzen (S. 45). Denkt man diese Logik weiter, müsste ein Betrieb mit elf Genehmigungen einen Jahresüberschuss von mehr als 500.000 Euro ausweisen. Spätestens hier stellt sich die Frage, warum es im Taxigewerbe so wenige Millionäre gibt. Der Versuch des Gutachters, die Abweichung von der üblichen Methodik, nämlich der Unterscheidung zwischen Alleinfahrern und Mehrwagenbetrieben, zu erklären, kann folglich nur scheitern. „Eine differenzierte Betrachtung von Ein-Wagen- und Mehrwagenunternehmen ist nicht notwendig und zielführend“, heißt es auf S. 45. Diese Feststellung ist so schlicht wie falsch, bestenfalls gutachterliche Prosa und stellt den Versuch dar, die erfolgreiche und permanent angewandte Untersuchungsmethodik von Mitbewerbern zu disqualifizieren. HINKENDE KALKULATION Dieser Kardinalfehler wirkt sich auch auf die Kostenlage aus, denn eine Kostenrechnung oder Kalkulation im Ein-Wagen- Betrieb unterscheidet sich in der Regel signifikant von derjenigen im Mehrwagenbetrieb, was der Gutachter zwar andeutet, aber leider nicht näher untersucht. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass eine Funktionsgefährdung im Sinn von § 13, Abs. 4 PBefG angenommen wird, die sich deutlich von den Wahrnehmungen der Betroffenen, aber auch der Bevölkerung in Regensburg, unterscheidet. Während dort über die mangelnde Verfügbarkeit der Taxis geklagt wird, die auch die Unternehmer beschreiben, schlägt das Gutachten vor, Taxigenehmigungen zu reduzieren (Seite 76). Weshalb, warum und vor allem wie dies geschehen soll, lässt der Gutachter offen und ignoriert damit die Rechtsprechung der letzten 60 Jahre komplett. Solch eine gutachterliche Empfehlung sorgt dafür, dass die Stadt Regensburg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht chancenlos im Regen steht. Den Vogel schießt der Gutachter jedoch bei der Modulierung eines Tarifvorschlages ab: Nach der im Gutachten vorgesehenen Kalkulationsmethode, die für jede Genehmigung einen Gewinn von 43.500,00 Euro vorsieht, ist eine Tariferhöhung von insgesamt 43 % für den Gutachter das Mittel zum Zweck (S. 80). Unabhängig von der Frage, dass eine Tariferhöhung in Regensburg notwendig ist, die letzte wurde im Jahr 2015 vorgenommen, lässt dieser Vorschlag jede wirtschaftliche Vernunft schlichtweg vermissen. Immerhin schwant ihm dabei auch Böses: „… eine Tariferhöhung um 28 bis 43 % … könnte psychologisch und wirtschaftlich bei den Fahrgästen negativ aufgenommen werden …“ (S. 84). In diesem Punkt hat der Gutachter ausnahmsweise recht. Vielleicht sind diese Unzulänglichkeiten einer der Gründe, warum sich der Stadtrat in Regensburg sich noch nicht mit der Angelegenheit befasst hat. 95 Seiten umfasst das Gutachten, jede Menge bunte Tabellen, deren Relevanz sich teilweise nicht unbedingt erschließt. Das Gesamte liest sich wie ein Leitfaden zur Planwirtschaft, was ja üblicherweise heute einen nur kleinen Leserkreis interessiert. Marktwirtschaftliches Denken? Fehlanzeige. So möchte man den Stadtvätern in Regensburg das Zitat von J. W. v. Goethe zurufen, der formulierte: „In bunten Bildern wenig Klarheit, viel Irrtum und ein Fünkchen Wahrheit …“ au Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als Unternehmensberater für die Ulmer Consulting UG in Kaiserslautern. FOTO: Axel Rühle 24 SEPTEMBER / OKTOBER / 2019 TAXI
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