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Taxi Times DACH SPECIAL- August 2019

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MIETWAGENKONTROLLEN Auf

MIETWAGENKONTROLLEN Auf einer Infoveranstaltung der Handelskammer Hamburg vor 85 Taxiunternehmern stellte Hamburg seine Mietwagenvorgaben vor. HAMBURGER KONTROLL-MODELL FÜR MIETWAGEN Was sich für Taxibetriebe bewährt hat, soll nun auch die Kontrollierbarkeit von Mietwagen ermöglichen. Hamburgs Aufsichtsbehörde verpflichtet Unternehmer zum Einsatz eines manipulationssicheren Wegstreckenzählers. Im Rahmen einer von der Handelskammer organisierten Infoveranstaltung erläuterte Dirk Ritter, Abteilungsleiter des Hamburger Taxibüros, im Juni vor 85 anwesenden Taxiunternehmerinnen und -unternehmern eine neue Herangehensweise. Hamburg habe in all den Jahren kaum wahrnehmbare Veränderungen bei seiner Mietwagenanzahl gehabt. Die Zahl habe bei konstant 300 Fahrzeugen gelegen – bei aktuell rund 3.000 Taxis. Allerdings seien in den letzten Wochen verstärkt Antragsteller, vornehmlich aus Berlin, aufgetaucht, deren Absicht, mit Mietwagen taxiähnlichen Verkehr auszuüben, klar erkennbar gewesen sei. „Wir wollen in Hamburg keinen Kampf gegen Mietwagen führen“, betonte Ritter. Als Aufsichtsbehörde habe man dafür zu sorgen, dass jede Verkehrsart im Rahmen der geltenden Gesetze betrieben wird und so ein fairer Wettbewerb entsteht. In dem Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“ sind die Vorgaben der Hamburger Genehmigungsbehörde auf zwei Seiten definiert. Dazu zählen die klaren Hinweise, dass Mietwagen keine Einzelplatzvermietung anbieten dürfen und nach Erledigung ihres Auftrags zu ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen. BETRIEBSSITZ MIT TOILETTEN Mit dieser Rückkehrpflicht verknüpft die Behörde auch weitere Anforderungen. So müsse jeder Unternehmer mit mehr als einem Mietwagen die entsprechende Anzahl von Stellplätzen am Betriebssitz nachweisen. „Die Stellplätze müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein“, heißt es im Merkblatt, wobei Ritter bei der Bemessung von „fußläufig“ auf gängige Rechtsprechungen verweist, die von 5–7 Minuten sprechen. Darüber hinaus seien gemäß Arbeitsstättenverordnung für das Fahrpersonal unter anderem Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung zu stellen, was der Neu-Unternehmer mit entsprechenden Mietverträgen nachzuweisen habe. Ebenso müsse mit dem Antrag eine Gründungskalkulation sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorgelegt werden. Dazu zähle ein Nachweis der verfügbaren Mittel für die erforderlichen Startinvestitionen. Die Ertrags- und Kostenvorschau sollte aufzeigen, dass ausreichend Umsätze und Einkünfte zu erwarten sind, um die variablen und fixen Kosten (vor allem die Personal-, Fahrzeug-, Betriebssitz- und Vermittlungskosten) zu decken, und dass ein Angreifen des Eigenkapitals oder sogar eine Überschuldung ausgeschlossen ist. Von der Pflicht zur Rückkehr ist der Fahrer bzw. Unternehmer dann befreit, wenn er vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Ritter ging bei diesem Punkt sehr intensiv auf die Definition der Auftragsannahme ein. „Die Beförderungsaufträge müssen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen FOTOS: Taxi Times, Noun Project / Symbolon 12 AUGUST / 2019 TAXI

MIETWAGENKONTROLLEN und dürfen nur von dort aus an das eigene Fahrpersonal weitergegeben werden“, heißt es im Merkblatt. Die Hamburger Behörde bestehe dabei allerdings nicht darauf, dass explizit ein Mensch den Auftrag entgegennehmen muss. Stattdessen hat man sich auf eine Dokumentationspflicht verständigt, sodass auch die Nutzung elektronischer Systeme möglich ist. Allerdings muss dann auch ein Rechner am Betriebssitz installiert sein. Weitaus mehr als nur ein am Betriebssitz erfasster Fahrtauftrag wird von Hamburgs Behörde hinsichtlich der steuerlichen Aufzeichnungspflichten des Mietwagenunternehmers verlangt. „Auch für Mietwagenunternehmen gilt die Einzelaufzeichnungspflicht aller Geschäftsvorfälle“, heißt es im Merkblatt. „Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen und es ist sicherzustellen, dass eine Buchung nicht in einer Weise verändert wurde, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist“. Die Behörde beruft sich dabei auf den § 146 Abs. 1 und 4 der Abgabenordnung (AO) und stellt explizit die Unveränderbarkeit der Ursprungsaufzeichnung in den Fokus. „Die Pflicht zur »Die Stellplätze müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein.« Dirk Ritter fordert von Mietwagenbetrieben den Nachweis von Stellplätzen. Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle ist nur erfüllt, wenn elektronische Aufzeichnungen zu jeder einzelnen Fahrt mit den Angaben zum Fahrpreis gesichert und im Ursprungszustand unverändert gespeichert, aufbewahrt und am Betriebssitz verfügbar gehalten werden.“ Ritter gesteht den Mietwagenunternehmern zu, dass diese Aufzeichnungen auch von Fahrtenvermittlern zur Verfügung gestellt werden können, verlangt aber in jedem Falle zusätzlich den Einsatz eines Wegstreckenzählers im Fahrzeug. Die bei deutschen Genehmigungsbehörden gängige Befreiung vom Einbau eines Wegstreckenzählers in den Mietwagen wird für Hamburger Mietwagenunternehmen nicht mehr gewährt“, berichtete Ritter und machte klar, dass man auch von Mietwagenunternehmern den Einbau eines Wegstreckenzählers mit dahinter geschalteter TIM-Signatur-und Verschlüsselungs-Karte der Bundesdruckerei und einer SIM-Karte für die Übertragung der Daten bzw. ähnliche geeignete Verfahren erwarte. Damit erlegt man den Mietwagenunternehmern eine Fiskalpflicht auf, die dem im Taxigewerbe eingeführten „Hamburger Modell“ ähnelt. Konkret müssen im Wegstreckenzähler folgende drei Angaben elektronisch und unveränderbar gesichert werden: die gesamte mit dem Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke (Totalkilometerzähler des Wegstreckenzählers), die für jede einzelne Fahrt zurückgelegte Wegstrecke mit Angaben zu Tag und Uhrzeit (Besetztkilometerzähler des Wegstreckenzählers) sowie der Schichtbeginn und das Schichtende, wenn Fahrpersonal beschäftigt wird (Schichtanmeldung und Schichtabmeldung am Wegstreckenzähler). Letzteres werde seitens der Hamburger Behörde auch zur Kontrolle der geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingesetzt, kündigte Ritter an. jh DAS LEXUS ES 300h VOLLHYBRID-TAXI EINLADEND. SELBSTLADEND. HIGHLIGHTS DER SERIENAUSSTATTUNG • Hybrid Drive mit stufenlosem Automatikgetriebe (E-CVT) • Lexus Safety System + • Lexus Navigation mit 8-Zoll-Multifunktionsdisplay DAS INTAX TAXI-PAKET • INTAX Premium-Folierung in Taxifarbe Hellelfenbein • Taxameter-Vorrüstung und Taxameter-Konsole • Funk-Vorrüstung • Taxi-Notalarmanlage 4,4 l/100 km * Verbrauch 499 ¤ ** 2,99 % ** Rate effektiver Jahreszins * ES 300h Grundversion: Benzintriebwerk, 131 kW (178 PS), und Elektromotor, 88 kW (120 PS), Gesamtsystemleistung 160 kW (218 PS), Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 4,9/4,3/4,4 l/100 km, CO 2-Emissionen kombiniert 100 g/km. Abbildung zeigt ES 300h Luxury Line mit Taxi-Paket: Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/ kombiniert 5,0/4,4/4,5 l/100 km, CO 2-Emissionen, kombiniert 103 g/km. ** Unser Finanzierungsangebot 1 für den ES 300h Grundversion mit Taxi-Paket: Fahrzeugpreis 2 : 47.590,00 €, Taxi-Paket: 1.773,00 €, abzgl. Aktionsrabatt: 8.090,30 €, Anzahlung: 7.841,81 €, einmalige Schlussrate: 7.017,94 €, Nettodarlehensbetrag: 33.430,89 €, Gesamtbetrag: 36.458,94 €, Vertragslaufzeit: 60 Monate, gebundener Sollzins: 2,95 %, effektiver Jahreszins: 2,99 %, 60 monatl. Raten à 499,00 €. 1 Ein Angebot von Lexus Financial Services (eine Geschäftsbezeichnung der Toyota Kreditbank GmbH), Toyota-Allee 5, 50858 Köln. Jahreslaufleistung 40.000 km. Nur gültig für Geschäftskunden. Gilt bei Anfrage und Genehmigung bis zum 30.09.2019. Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. MwSt., zzgl. Überführung. 2 Unverbindliche Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH (Lexus Division), Toyota-Allee 2, 50858 Köln, per April 2019, inkl. MwSt., zzgl. Überführung. Individuelle Preise und Finanzangebote bei den teilnehmenden Lexus Vertragshändlern.

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