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Taxi Times International - August 2015 - English

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KOLUMNE KOLUMNE AUCH DIE

KOLUMNE KOLUMNE AUCH DIE DIGITALE REVOLUTION MUSS BEZAHLT WERDEN Ist Geben tatsächlich seliger als Nehmen? Die Rabatt aktion der Intelligent Apps GmbH versucht, dies glauben zu machen. Doch das Tochter unternehmen von Daimler stößt damit an rechtliche Grenzen. Im Zeitraum von drei Monaten quasi ein ganzer Aktions monat zu 50 Prozent. Das ist unlauter, verstößt gegen Marktverhaltensregeln und die guten Sitten, vor allem in einem Gewerbe, das sich in der Krise und im Umbruch befindet. War das Thema im Jahr 2014 hauptsächlich der Fahrdienst Uber, werden die Schlagzeilen nun von der Daimler-Tochter bestimmt. Dabei ist die „Geiz ist geil“-Mentalität nicht gerade die Taktik, die den Weltkonzern Daimler zum führenden Lieferanten der Taxi branche gemacht hat. Und wie soll man Preis- bzw. Tarif erhöhungen in Zeiten von Mindestlohn rechtfertigen, wenn der angebliche Vermittlungs-Mitbewerber und ein Teil der Taxiunternehmer und -fahrer vormachen, Taxifahren geht immer billiger? Nein, das ist kein tragfähiges Geschäftsmodell, sondern Preisdumping, um Marktverdrängung zu betreiben. Und da bekanntlich niemand vom ständigen Draufzahlen lebt, werden dann, wenn die Abhängigkeiten geschaffen sind, die Provisionen wieder erhöht. So muss dann irgendwann die digitale Revolution bezahlt werden. In erster Linie von den Unternehmen, die sich weismachen lassen, besonders fortschrittlich zu sein, und natürlich auch von den Taxi kunden. Zum hälftigen Fahrpreis oder mit hohen Provisionen kann niemand ein Taxi betreiben, kann niemand den Mindestlohn bezahlen, erwirtschaftet niemand ein auskömmliches Einkommen oder die not- Die § 39 Abs. 3 und § 51 Abs. 2 PBefG sichern den Unternehmen die Existenz. Taxifahren für die Hälfte ist kein tragfähiges Geschäftsmodell, sagt Taxi Times-Kolumnist Axel Ulmer. wendigen Rücklagen für die Alters - vorsorge. Und erst recht wird es schwierig, damit das neueste (Benz-)Modell zu bezahlen. Aber genau diese Punkte sind Sinn und Zweck der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), genau dies ist der Wille des Gesetzgebers: Durch die §§ 39 Abs. 3 und 51 Abs. 2 PBefG soll den Unternehmen die Existenz gesichert werden. Nicht um ein angebliches Monopol zu stärken, sondern um der Aufgabe der Bedie nung der individuellen Verkehrsnachfrage im öffentlichen Inte resse nachzukommen. Mit si-cheren Fahrzeugen, geschultem Personal und zu vorhersehbaren und festgelegten Preisen, zu jeder Zeit und für jedermann. Dass diese Aufgabe erfüllt wird, garantieren an das Gesetz gebundene Unternehmen und Vermittler. Und genau das ist der Unterschied zum Geschäftsmodell my taxi, das seine Refinanzierung und den Profit aus Provisionen und sonstigen Gebühren zieht, um den Markt zu erobern und zu beherrschen. „Buchungszahlen wie an Silvester“, so die Werbung für die Aktion gegenüber den Taxi unternehmen. Verdrängungswett bewerb auf Kosten derjenigen, die sich dem Imperium verweigern. Dabei weiß jeder: Der Neujahrskater folgt unausweichlich. Und nicht jeder Tag ist ein Feiertag. Da ist es für die Branche sehr gut, dass die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart vorangegangen ist und bei Gericht Gehör gefunden hat. Der BZP ist gefolgt, mit noch offenem Ausgang. Wohl bemerkt nicht, um Wettbewerb zu verhindern, sondern um eine Preis dumping- Aktion in die Schranken zu weisen, die nur einen Gewinner kennt, aber viele zukünftige Verlierer: Zentralen, Taxi unternehmer und vor allem die Taxikunden, die am Ende nur bedient werden, wenn es sich besonders lohnt. Solange das PBefG besteht, ist dies rechtswidrig, auch für ein angebliches Vermittlungsunternehmen. Axel Ulmer Axel Ulmer zählt zum Taxi Times-Kolumnistenkreis. Der ausgebildete Volljurist mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht – insbeson dere PBefG – fungiert als Unternehmens berater für die Ulmer Consulting UG in Kaiserslautern. Den Schwerpunkt seiner Kunden bilden Taxiunternehmer und Zentralen. 6-FACH AUSGEZEICHNET. FÜR EINFACH MEHR MÖGLICHKEITEN. Der SEAT Alhambra. Taxi des Jahres 2015. ZWEI FRAGEN ZUM MINDESTLOHN Harry W. F. Jutzas ist Trainer und Experte für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung beim Spezialdienstleiter PAYCHEX und zählt zum Taxi Times-Kolumnistenkreis. Taxi Times: Auch sieben Monate nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns werden zahlreiche Fahrer weiterhin nach prozentualer Umsatzbeteiligung entlohnt. Doch während der Ferienzeit rutschen viele Fahrer aufgrund des geringeren Umsatzes unter die Mindestlohngrenze. Kann man das kompensieren, indem man Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge gewährt? Lohnexperten-Tipp von Harry W. F. Jutzas: Nein, diese Art von Zulagen sind keine anrechenbaren Bestandteile des Stundenlohns, weil es sich hierbei um Zusatzvergütungen für 22 Arbeiten zu besonderen Zeiten handelt. Das gilt übrigens auch für Schichtzulagen. Darf ein Fahrer in umsatzschwachen Monaten unter die Mindestlohngrenze rutschen, wenn er dafür in umsatzstarken Monaten darüber liegt? Nein, der Mindestlohn ist stets am vereinbarten Zahlungstermin fällig. Es gilt immer die Berechnung „Lohn geteilt durch tatsächlich geleistete Stunden“. Der Mindestlohn muss immer monatsweise ermittelt werden. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zugelassen. FOTOS: Taxi Times, PAYCHEX Firmenauto des Jahres 2015 1 2 Typisch Multitalent: Nachdem der SEAT Alhambra fünf Mal in Folge 1 zum „Firmenauto des Jahres“ gekürt wurde, hat er jetzt auch noch den Titel „Taxi des Jahres 2015“ eingefahren. Kein Wunder, denn er ist nicht nur enorm wirtschaftlich, sondern auch äußerst flexibel. Mit bis zu 2.430 Litern Gepäckraumvolumen und zwei – optional auch elektrischen – Schiebetüren stellt er seine Funktionalität täglich unter Beweis. Und mit 32 Varianten, sechs von sieben Sitzen nach Belieben anzuordnen, eröffnet er Ihnen von Mal zu Mal neue Möglichkeiten. Ganz abgesehen von jeder Menge Raum für mehr Geschäft. DIE SEAT FLOTTE. FUHRPARKLÖSUNGEN NACH MASS. Kraftstoffverbrauch SEAT Alhambra: kombiniert 7,3–5,0 l/100 km; CO 2-Emissionen: kombiniert 168–130 g/km. 1 Firmenauto des Jahres in der Kategorie „Maxivans“, Firmenauto 05/2015, Firmenauto 06/2014, Firmenauto 06/2013, Firmenauto 09/2012, Firmenauto 08/2011. 2 Taxi des Jahres 2015, SEAT Alhambra in der Kategorie „Kompakt-/Großraum-Van“, Bewertung: Funktionalität. SEAT.DE/FIRMENKUNDEN

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