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Taxi Times International - Januar 2015 - Deutsch

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NEWS ÖSTERREICH CHAOS

NEWS ÖSTERREICH CHAOS BEI DEN EICHÄMTERN KINDER UND JUGENDLICHE BEZAHLEN DAS TAXI PER KARTE Dirk Schütte (Foto) darf die neue „Youth Card“ aus Altersgründen nicht verwenden, doch der Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hansa Funktaxi eG ist sich sicher, dass die Ende November vorgestellte Kundenkarte von den Kindern und Jugendlichen gut angenommen werden wird. Man habe die Youth Card auf Wunsch besorgter Eltern eingeführt, erläutert Schütte. „Denn wenn sie ihren 15- oder 16-Jährigen abends Bargeld für das Taxi mitgegeben haben, damit sie sicher nach Hause kommen, wurde das Geld meist für andere Dinge ausgegeben. Und wenn kleinere Kinder zum Geburtstag eingeladen wurden, musste sie ein Erwachsener abholen.“ Künftig können die Eltern ihren Kindern einfach die Karte mitgeben, mit der das Taxi dann bezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Wird eine Fahrt mit Youth Card durchgeführt, gibt Hansa-Funk darüber hinaus ein Qualitätsversprechen: „Kinder und Jugendliche werden in Empfang genommen, und wenn das Ziel erreicht ist, werden kleine Kinder direkt bei den Eltern abgegeben, während der Fahrer bei Jugendlichen so lange wartet, bis diese in den Hausflur gegangen sind.“ jh Das bereits am 1. Januar 2015 in Kraft getretene neue Mess- und Eichgesetz ( MessEG) sorgt im deutschen Taxigewerbe für immer größeren Unmut – vor allem in den Bundesländern, in denen die Eichämter nach einer zuvor gewährten Übergangsfrist mittlerweile das Gesetz anwenden. Grund des Unmuts: Im neuen MessEG wird aus dem Taxameter durch den Einbau in ein Fahrzeug ein neues Messgerät, das nun einer „Konformitätsbewertung“ unterzogen werden muss. Da diese Bewertung aber weder vom Hersteller noch von der Funkwerkstatt durchgeführt werden kann, darf das Eichamt die Erst eichung nicht ab nehmen. Während in Berlin das dortige Eichamt auch als Konformitätsbewertungsstelle MYTAXI-RABATT AKTION BESCHÄFTIGT WEITERHIN DIE DEUTSCHEN GERICHTE Der Versuch der deutschen Taxizentralen und des Bundesverbands, vor Gericht eine Einstellung der derzeitigen Rabattaktionen von mytaxi zu erreichen, bekommt allmählich Ähnlichkeit mit Don Quijotes Kampf gegen die Windmühlen. Nach den Gerichten in Hamburg (Kläger dort ist der BZP, Entscheidung in erster Instanz zugunsten von mytaxi) und Stuttgart (Stuttgarter Taxizentrale TAZ, Entscheidung in erster In stanz zugunsten der TAZ) hatte Ende Viel Papier: Mittlerweile beschäftigen sich schon drei Gerichte in Deutschland mit der mytaxi-Rabattaktion. agiert und somit eine praktikable Lösung gefunden wurde, kam es im Saarland zum Super-GAU: Hier konnten Taxiunternehmer neu zugelassene Taxis nicht einsetzen, weil das dortige Eichamt die Zulassung verweigerte. HINWEIS: Taxi Times wird darüber ausführlich in seiner Premierenausgabe von „Taxi Times DACH“ im Februar 2016 berichten. Taxi Times DACH wird als eigenständige Zeitschrift innerhalb des Taxi Times Verlags sechs Mal im Jahr Taxithemen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgreifen. Zur Heftbestellung kommen Sie über www.taxi-times.taxi oder direkt per Telefon unter +49 (0)89 / 14 83 87 92. jh November auch das Frankfurter Amtsgericht eine Verhandlung angesetzt. Kläger dort war die Taxi Deutschland eG, der Zusammenschluss verschiedener Taxizentralen, deren Gemeinsamkeit die Verwendung der GefoS-Software ist. Nach einem ersten Meinungsaustausch will das Gericht sein Urteil im Januar veröffentlichen. Taxi Times wird darüber in seinem Newsletter informieren (Anmeldung unter www.taxitimes.taxi). Wenige Tage vorher war die Stuttgarter Taxizentrale mit seinem in erster Instanz noch erwirkten Verbot der Rabattaktion (mytaxi erstattet seinen Kunden bis zu 100 Prozent des Taxipreises zurück) in der Berufungsverhandlung gescheitert. Somit darf also mytaxi seine Rabattaktionen auch wieder in Stuttgart anbieten. Ob die TAZ das Urteil anfechten wird, war bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht entschieden. Sollte das Frankfurter Gericht die Preisnachlässe als gesetzeswidrig einstufen, gilt das Urteil für ganz Deutschland. Aus Sicht der Taxizentralen wäre es allerdings ein Muster ohne Wert, denn seit Juni 2015 (und in einem ersten Versuch in Hamburg im Dezember 2014) hat mytaxi etliche Rabattaktionen durchgeführt. Das für teures Geld eingekaufte Ziel, sich Markt anteile gegenüber den Taxizentralen zu sichern, hätte man auch im Falle eines Verbots zunächst einmal erreicht. jh FOTOS: Taxi Times, Fotolia / rdnzl FOTO: Hale Das teilte das österreichische Bundes finanz ministerium in einem Erlass im November mit. „Die Abgabenbehörden und deren Organe werden keine finanz strafrecht lichen Verfolgungen setzen, sondern vielmehr die Unternehmerinnen und Unternehmer proaktiv unterstützen“, heißt es im Erlass. Auch für die nächsten drei Monate bis Ende Juni sind im Falle einer Nicht erfüllung noch keine finanz strafrecht lichen Konsequenzen zu erwarten. Allerdings muss der Unternehmer in dieser Phase seine Nicht erfüllung gut begründen, beispielsweise, weil die Anschaffung einer Registrier kasse aufgrund von Liefer schwierig keiten durch einen Kassenhersteller nicht möglich war oder die Installation der notwendigen Soft ware mangels fachlicher Beratung nicht rechtzeitig erfolgen konnte. Kann die erforderliche Einschulung des Unternehmers und seiner Erfüllungs gehilfen nicht zeit gerecht durchgeführt werden, wird dies ebenfalls als Begründung akzeptiert. STEUERRECHTLICH EINE „HOCH RISIKO GRUPPE“ Das Ministerium betonte allerdings explizit, dass die Verfolgung und Bestrafung von Hinter ziehungen und Verkürzungen von Abgaben für beide Zeit räume davon unberührt bleibt. Glaubt man einem Bericht des österreichischen „Profil“, agiert das Taxi gewerbe – vornehmlich in Wien – mit versteckten Kilometern, arbeits los gemeldeten Vollzeit fahrern oder verdeckten Pauschalen. Steuer fahnder würden das Gewerbe als „Hochrisiko gruppe“ einstufen. Einschätzungen, die auch von den Taxi­ Obmännern im „Profil“-Beitrag bestätigt werden: Erwin Leitner spricht von „abgedrifteten Praktiken“. „Der, der ehrlich arbeitet, kämpft ums Überleben.“ Und der Wiener Spartenobmann Gökhan Keskin wird zur Steuer moral mit den Worten zitiert: „Es wurde einfach immer so ge hand habt. Der Chef hat es akzeptiert, und wenn ein Fahrer dann selbst Chef wurde, hat er es auch akzeptiert. Mit dem steigenden Konkurrenz druck sind die Methoden und Arbeits verhältnisse sogar noch schlechter und steuerlich kreativer geworden.“ jh Ab 1. Januar 2016 müssen Taxi betriebe in Kombination mit einer Registrier kasse auch einen Beleg an die Fahr gäste aus geben. BELEG PFLICHT: SCHONFRIST BIS MÄRZ Die Einführung der Registrier kassen- und Beleg erteilungs pflicht zum 1. Jänner wird im Falle einer Miss achtung inner halb der ersten drei Monate noch nicht zu einer Strafe führen. NEUES TAXI TIMES- MAGAZIN MIT THEMEN AUS ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ Im Jahr 2016 wird im Taxi Times-Verlag zusätzlich zur bisherigen inter nationalen Ausgabe auch eine DACH-Ausgabe erscheinen. D-A-CH steht dabei für die Länderkennzeichen von Deutsch land, Österreich und der Schweiz. „Die Bericht erstattung in den DACH-Ausgaben wird sich auf Themen aus diesen drei Ländern konzentrieren“, kündigt Taxi Times-Herausgeber Jürgen Hartmann an. „In Österreich werden wir bei spielsweise die Einführung der Registrier kassen pflicht informativ, ratgebend und kritisch begleiten.“ Die Heftbestellung ist im Internet über www.taxitimes.taxi möglich. jh 26 JANUAR / 2016 TAXI TAXI JANUAR / 2016

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