VERMITTLUNG VERMITTLUNG DRASTISCH ERHÖHTE STRAFEN FÜR UBERPOP In den Niederlanden werden die Strafen für Uber erhöht, doch gleichzeitig wird ihnen der Markteintritt erleichtert. TAXI-ERSATZFAHRZEUGE Festnetzpreis 6 ct/Anruf · Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min 0180-2221 222 Bundesweit 24 Stunden Service Telefon TRP TAXI-RENT-PARTNER Besuchen Sie uns auf dem NORDDEUTSCHEN TAXITAG in Hamburg ! www.taxirent.de Mansveld liefert eine gute Taxibeurteilung und lässt keine Ausnahme für UberPOP zu. Im sowieso schon liberalisierten Taxigewerbe wird es für die neuen Anbieter künftig leichter, in den Markt zu kommen. Mit einer lange erwarteten Neubewertung der Taxivorschriften lockert die Ministerin Wilma Mansveld (Ministerin für Infrastruktur und Umwelt) viele Verwaltungsvorschriften. Allerdings gilt dies nicht für UberPOP, denn dieser Dienst bleibt verboten. Fahrer müssen beim ersten Verstoß mit einer Geldstrafe von 4.200 Euro und für den zweiten mit 10.000 Euro rechnen. Uber zahlt jetzt 50.000 Euro für jeden neuen Verstoß, jedoch maximal eine Million. Laut Mansveld bleibt Uber POP verboten, weil „dieser Dienst nicht alle Qualitätsanforderungen erfüllt und somit für unfairen Wettbewerb und Marktverzerrungen sorgt.“ Mansveld hält an den Vorschriften zum Schutz der Taxinutzer fest, insbesondere im Bereich nicht vorbestellte Taxis in den größeren Städten. Ihre Erklärung: „Vorschriften sind und bleiben vorläufig für eine sichere, zuverlässige und bezahlbare Taxifahrt erforderlich. Es kommt immer noch zu Umwegen, Ablehnung von Fahrten, unrealistisch hohen Fahrpreisen und gefährlichen Verkehrssituationen und Störungen der öffentlichen Ordnung.“ Gleichzeitig lockert Mansveld sieben Vorschriften, da ihrer Ansicht nach neue Marktteilnehmer und innovative Leistungen auf dem Taximarkt zur erhöhten Bequemlichkeit der Reisenden beitragen. Taxibetreiber müssen bei der Beantragung einer Zulassung keine fachliche Kompetenz mehr nachweisen. Fahrer müssen nicht mehr automatisch Quittungen drucken und ausstellen. Sie müssen ihre Zulassung nicht mehr in Papierform mitführen. Taxis, die für Auftragsfahrten eingesetzt werden oder für Fahrten, deren Fahrpreis vor Fahrtbeginn festgesetzt wird, müssen nicht mehr über ein Taxameter verfügen (die meisten Taxis im Land sind bereits mit einem Steuertaxameter ausgerüstet, dem BCT, das die Arbeits- und Fahrtzeiten aufzeichnet). Ab dem Jahr 2016 oder 2017 müssen Taxifahrer und Betreiber kein Führungszeugnis mehr vorlegen. Mit der Zeit wird die Zulassung für Betreiber wohl gänzlich verschwinden und nur Taxifahrer werden eine Zulassung benötigen. Das Strafregister wird automatisch durch die Verbindung der Datenbanken des Justizministeriums mit denen des Infrastrukturministeriums geprüft. Die Ministerin möchte Raum für Experimente schaffen. Durch die Kombination aus öffentlichem Verkehr, Fahrrad und Taxi kann die Fahrt von Tür zu Tür nur gewinnen. Beispielsweise in wenig dicht besiedelten Gegenden, in denen der planmäßige öffentliche Personenverkehr nur unter Schwierigkeiten richtig funktioniert. Mansveld möchte die lokalen Behörden und andere Beteiligte ermuntern, neue Mobilitätslösungen unter Einbeziehung von Taxidiensten zu finden. Der nationale Taxiverband KNV Taxi ist mit dieser Einschätzung zufrieden und sieht seine Lobbyarbeit zum größten Teil belohnt. In den kommenden Jahren will man sich auch mit der Frage beschäftigen, ob es (noch) mehr Fahrpreisflexibilität für Taxibetreiber geben kann. wf ERSTER UBER-FAHRER VOR DEUTSCHEM GERICHT Weil er trotz des Verbots der App UberPOP mit dem geliehenen Auto des Vaters von Uber vermittelte Personen beförderte, stand ein 24-jähriger Student in Hamburg vor Gericht. Er bekam ein mildes Urteil: 1.350 Euro Bußgeld. Die Staatsanwaltschaft hatte über 7.000 Euro gefordert. FOTO: Ministerium für Infrastruktur und Umwelt Niederlande FOTO: name name RABATTAKTION MIT BUMERANG-EFFEKT Mit einer weltweiten Marketing-Aktion hat die App MyTaxi einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – vor allem im Heimatmarkt Deutschland. Dort gingen vor allen Dingen die Taxizentralen auf die Barrikaden. Sie sprachen von einem Verdrängungs wettbewerb. Dieter Schlenker, Geschäftsführer von Taxi Deutschland, einer Vereinigung vieler Taxizentralen, bezeichnete die Rabatt aktion als „Marktriesen-Preiskampf auf dem Rücken von Kleinst unternehmen“. MyTaxi hatte im Mai zwei Wochen lang allen Fahrgästen, die über deren App eine Fahrt bestellt und bargeldlos über das Mobile Payment bezahlt hatten, die Hälfte des Fahrpreises zurück erstattet. Der Fahrer bzw. Taxiunternehmer, der die Fahrten ausführte, wurde vom Fahrgast nach dem jeweils gültigen Fahrpreis bezahlt. Man wolle mit dieser 50-Prozent Aktion in erster Line den Nutzern „ein attraktives Angebot machen, damit sie das beliebte Feature ‚Bezahlen per App‘ ausprobieren“, rechtfertigte MyTaxi-Pressesprecher Stefan Keuchel das Vorgehen gegenüber Taxi Times. Schlenker sieht das anders, er spricht von einer Verbraucher täuschung: „Der Rabatt wird lediglich von finanzstarken Dieter Schlenker, Vorstand von Taxi Deutschland »Das ist Verbrauchertäuschung« globalen Unternehmen subventioniert. Konzerne wie Daimler mit Tochter MyTaxi sowie UberTAXI rabattieren mit dem Kalkül, die Tarifpflicht zu kippen. Ist dies erreicht, sind Wucherpreise zu Stoßzeiten die Regel.“ Diese Befürchtung hat auch Präsident Michael Müller, dessen Verband BZP sowohl die Taxizentralen als auch die Landesverbände vertritt, bei denen wiederum etliche Mitgliedsunternehmen auch MyTaxi nutzen. Speziell an diese richtete Müller seinen Appell: „Ich bitte diejenigen Unternehmer, die MyTaxi-Aufträge durchführen oder zulassen, um ein kurzes Nachdenken. Setzt euch nicht dem Preis diktat von MyTaxi aus!“ Er habe die App bisher mit Distanz betrachtet, schreibt der Präsident auf der BZP Homepage, letztlich aber auch den positiven Aspekt gesehen, dass diese App „den rechtlichen Rahmen anders als Uber nicht infrage stellte, sondern die Vermittlung von ordnungsgemäßen Taxifahrten betrieb“. Mittlerweile sei allerdings eine neue Situation entstanden, denn das Unternehmen habe im Dezember bei seiner damals ersten Rabatt aktion damit begonnen, „den Vermittlungs wettbewerb mit unfairen und rechtlich zweifelhaften Mitteln zu führen“. Rechtliche Zweifel sah auch die Stuttgarter Taxizentrale TAZ: Weil das Vorgehen von MyTaxi wettbewerbswidrig sei und gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße, hatte man vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. MyTaxi musste seine Rabatt aktion in Stuttgart nach nur wenigen Tagen einstellen. Wenige Tage später folgte ein Verbot in Hamburg. „Im Deutschen Personenbeförderungsgesetz ist eindeutig festgelegt, dass die festgesetzten Taxitarife nicht über- oder unterschritten werden dürfen“, erläuterte Axel Ulmer die Gerichts entscheidung. Ulmer agiert als Berater und hatte die juristischen Schritte gemeinsam mit der TAZ und einem Rechtsanwalt eingeleitet. In Hamburg war eine Anwaltskanzlei im Auftrag des BZP tätig geworden. Für das Hamburger Unternehmen hatte diese Aktion also einen ungeahnten Bumerang-Effekt. Man hat gegen die Entscheidung bereits Widerspruch eingelegt. Die Rabatt aktion ist mittlerweile beendet. Ob sie wiederholt wird, steht derzeit in den Sternen. jh NEWSTICKER MYTAXI STELLT AUFTRAGSVERGABE UM Ab 1. Juli gilt bei allen Fahrten, die über die App MyTaxi vermittelt werden, eine Vermittlungsgebühr von sieben Prozent des Fahrpreises. Damit verlässt das Unternehmen das bisherige und sehr umstrittene Modell der flexiblen Provisionseinstellung. Die Fahrer bzw. Unternehmer mussten seit Anfang 2014 selbst bestimmen, wie viel Prozent (zwischen 3 und 15) des Tour- Umsatzes sie als Gebühren bezahlen. Je höher der Provisions satz eingestellt war, desto wahrscheinlicher wurde es, eine Fahrt vermittelt zu bekommen. „Die Vermittlung erfolgt nun nach Nähe zum Fahrgast – nicht mehr nach Bewertung, Zahlungs bereitschaft und Außenwerbung“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens an seine angeschlossenen Fahrer. 22 TAXI JUNI / 2015 23
Laden...
Laden...
Laden...