VERBÄNDE UND ZENTRALEN TROTZ UBER: TAXIZENTRALE MANNHEIM BLEIBT MARKTFÜHRER Auch die Taxi-Branche in Mannheim hat gegen die Konkurrenz der appbasierten Vermittler zu kämpfen und kann dabei kaum nennenswerte Erfolge verbuchen – einfache Lösungen wird es nicht geben. Immerhin hat es die Taxizentrale Mannheim (TZM) ab sofort geschafft, zur Qualitätssteigerung die Registrierung der Fahrerinnen und Fahrer am Vermittlungssystem einzuführen. Da spätestens bis zum Ende des Jahres der Sprachfunk abgeschaltet wird, ist die Fahreranmeldung schon alleine zur Aufrechterhaltung der direkten Kommunikation mit dem Fahrpersonal unerlässlich. Jürgen Schwarz, Vorstand der Taxi-Zentrale Mannheim eG Beim FrauenNachtTaxi hat die Stadt Mannheim ab diesem Monat den Zuschuss von sechs Euro auf zehn Euro erhöht, womit künftig im Nachtgeschäft ein Auftragsanstieg zu verzeichnen sein wird. Auch im Bereich Schienenersatzverkehr für die DB ist ein Zuwachs zu erkennen, der sich im Zusammenhang mit der Riedbahn-Sanierung ab Mitte Juli weiter fortsetzen wird. Grundsätzlich wird die TAXI-Zentrale durch ihr breit und flexibel aufgestelltes Fahrzeug- und Vermittlungsangebot und die Kompetenz bei der Beratung, Bestellung und Abrechnung der Aufträge nicht nur für herkömmliche Beförderungen Marktführer bleiben. EINE EVALUIERUNG OHNE ERKENNTNISSE Derzeit läuft eine Evaluation der Vorgaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit im gebündelten Bedarfsverkehr und im Taxiverkehr. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr hat aus § 66 Abs. 1 PBefG den Auftrag, dem Bundestag einen Bericht u. a. zur Umsetzung und Wirksamkeit der Vorgaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit, die bei der Personenrechtsnovelle 2021 neu ins PBefG eingeflossen sind, vorzulegen. Dazu führt ein Konsortium im Auftrag des Ministeriums Befragungen von betroffenen Unternehmen und Behörden durch – die wohl kaum Erkenntnisse bringen werden. Ein Tätigwerden des Aufgabenträgers nach § 64c Abs. 1 PBefG ist Voraussetzung für eine Rechtspflicht des Unternehmers (siehe Fielitz/Grätz, PBefG § 64c RN 6 f.) und somit für eine wirksame Vorgabe hinsichtlich der Barrierefreiheit. Der Aufgabenträger (und das ist zumindest in NRW aufgrund von §§ 3-6 ÖPNVG NRW zwar manchmal auch der Kreis oder die kreisfreie Stadt, deutlich häufiger aber der Zweckverband, die kreisangehörige Stadt oder die gemeinsame AöR) müsste also erst mal nach § 64c Abs. 1 PBefG tätig werden und eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen je Unternehmer der entsprechenden Größe vorsehen, damit den Unternehmer eine entsprechende Rechtspflicht träfe. Die Kommentarliteratur (Fielitz/Grätz, PBefG § 64c RN 7) sieht die Vorsehung einer solchen Mindestverfügbarkeit als Vorbereitungshandlung einer letztlich von der jeweiligen Genehmigungsbehörde zu treffenden Entscheidung hinsichtlich des Unternehmens an. In der Kommentarliteratur wird gemutmaßt, dass dem Gesetzgeber mit der Betrauung der Aufgabenträger ein Fehler passiert sei, jedoch wegen des eindeutigen Wortlautes der Norm eine Umdeutung in Richtung Genehmigungsbehörde aber nicht denkbar sei. Vor diesem Hintergrund wird beim nunmehrigen Evaluationslauf, der ja neben den wenigen Unternehmern der entsprechenden Betriebsgröße auch die zuständigen Behörden ins Visier nimmt, spannend sein, ob denn überhaupt schon ein oder gar mehrere Aufgabenträger eine solche Rechtspflicht auslösende „Vorsehung“ vorgenommen haben oder ob aufgrund der mutmaßlich irrtümlich erfolgten Betrauung der Aufgabenträger die Norm derzeit schlicht völlig leerläuft … WIE WIR EIN UBER-MARKETING VERHINDERN KONNTEN Im Herbst 2022 sind die ersten Uber-Fahrzeuge in Augsburg aufgetaucht. Waren es anfänglich ca. 10, so sind es derzeit ca. 60. Auch bei uns wird permanent gegen die Rückkehrpflicht verstoßen, unsere Anzeigen bei der Behörde diesbezüglich blieben bislang jedoch ohne Wirkung. Höhepunkt der Dreistigkeit von Uber und verständlicherweise großer Aufreger im Gewerbe war dann Ende Juni das Anbringen von richtiggehenden Straßenschildern anlässlich des alljährlichen größten städtischen Straßenfestes, der „Augsburger Sommernächte“, durch den Veranstalter unmittelbar hinter unseren Taxistandplätzen (siehe Bild). Wir haben dann sofort interveniert und herausgefunden: Es gab dafür gar keine verkehrsrechtliche Anordnung! Wenig später wurden die Uber-Schilder entfernt und auch der Text auf der Homepage (siehe Bild) wurde aufgrund unseres Einschreitens geändert. FOTOS: Taxizentrale Mannheim, VSPV, Taxi Augsburg 28 3. QUARTAL 2024 TAXI
VERBÄNDE UND ZENTRALEN ERFOLGREICHE SUCHE: IMMER MEHR TAXI-HELDEN! Vor einigen Monaten hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. dazu aufgerufen, die kleinen Geschichten aus dem Taxialltag einer großen Öffentlichkeit vorzustellen. Im BVTM-Report, unter bundesverband.taxi und auf den Online-Kanälen des Verbandes. Und die Resonanz ist groß. Wir durften schon einige Helden und Heldinnen kennen lernen. Hier zwei weitere: SUSANNE KAUFMANN AUS WUPPERTAL Die resolute Endfünfzigerin hat das mittlerweile auch überregional bekannte „Elchprojekt“ aus dem Boden gestampft. Dabei geht es um Hilfe für sozial bedürftige Menschen: „Gerade, wenn man nachts in den Städten unterwegs ist, sieht man sehr viel Elend!“ Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind da oft die ersten Ansprechpartner, wenn jemand keinen Schlafsack hat oder etwas zum Essen benötigt. Auch Frauen, die in Gefahr geraten, kommen oft zum Taxi-Standplatz. „Das kann Uber nicht bieten…“, sagt Susanne Kaufmann. Und sie kennt das Gewerbe sehr gut - mit 18 Jahren machte sie bereits ihren P-Schein. Frauen waren damals in dem Job noch eine Seltenheit, sagt sie. „Auch die IHK schrieb an Herrn Susanne Kaufmann….“ REINHOLD HOFFMANN AUS MÜNCHEN Genau genommen wohnt Reinhold Hoffmann ein paar Meter hinter der Stadtgrenze. Aber in der bayerischen Landeshauptstadt war er der erste, der in diesem Jahr mit einem Nio seine Fahrgäste bediente. „2018 habe ich den ersten Tesla gekauft - und durch die Förderungen ist E-Mobilität auch wirtschaftlich“, erzählt er. Taxihelden: Susanne Kaufmann + Reinhold Hoffmann Bei seinem neuen Auto hat jetzt auch der Hersteller einen Teil der Kosten übernommen. Was Hoffmann ebenfalls überzeugte: „Der Akku kann gewechselt werden. Damit kann man auch lange Strecken gut bewältigen“. Der Verbrauch sei günstig und die Reichweite derzeit momentan etwa bei 400 Kilometern. Zwei Beispiele für Taxi-Helden - in den Medien des Bundesverbandes gibt es noch mehr. Der BVTM freut sich auch auf Ihre Geschichte. Mail an [email protected] genügt. UMFANGREICHE PARTNERSCHAFT ZWISCHEN DER AUTO-TAXIZENTRA- LE STUTTGART UND FREE NOW FOTOS: BVTM, Taxi Times Danis, Vorstand der TAZ Stuttgart Nach intensiven Vorbereitungen und Verhandlungen konnte unsere Auto-Taxizentrale Stuttgart (TAZ) am 4. Juli 2024 den Beginn einer Kooperation mit Free Now verkünden. Durch eine Schnittstelle zum von unserer Taxizentrale betriebenen fms/Austrosoft Vermittlungssystem werden Fahrtanfragen von der Free-Now-App direkt an die Systeme unserer Taxizentrale und unserer dort angeschlossenen Taxis weitergeleitet. Diese Schnittstelle wird aktuell programmiert. Ab dem 4. Quartal sollen alle Stuttgarter Taxibestellungen, die über Free Now getätigt werden, direkt an unsere Zentrale vermittelt werden und dann über unser System an unsere Funkteilnehmer weitergereicht werden. Das gilt auch für die unsere Partnerzentralen im ländlichen Raum, deren Kunden wir somit auch eine digitale Bestellmöglichkeit anbieten. Wir versprechen uns davon eine höhere Auslastung und eine deutlich höhere Qualität unserer Dienstleistung, unter anderem auch deshalb, weil wir mit dem neuen Partner Free Now auch auf dessen Bewertungssystem zurückgreifen können. Dieses Kunden-Feedback können und wollen wir dann in unser Schulungskonzept einbauen. Unsere Partnerschaft mit Free Now bedeutet aber weit mehr als nur die Übernahme der Fahrten. Wir werden künftig auch im Bereich Marketing und bei der Pressearbeit eng zusammenarbeiten. Unter anderem bieten wir unseren Teilnehmern eine gemeinsame Außenwerbung an den Taxitüren an, auf der neben der Free Now-App auch unsere Telefonnummer sichtbar wird. Neben den wirtschaftlichen Synergie-Effekten werden wir mit Free Now künftig auch auf gewerbepolitischer Ebene an einem Strang ziehen. Als Verhandlungspartner gegenüber der Stadt und den Behörden haben wir künftig eine weitaus bessere Position, wenn wir mit beide mit gemeinsame Positionen vertreten. 74,4 Prozent unserer Mitglieder haben dieser Kooperation zugestimmt. Es war auch ein deutliches „Ja“ zu unserer Vision, uns als Taxizentrale in den nächsten fünf Jahren so aufzustellen, dass wir auch die Kunden ansprechen, die digital unterwegs sind. Der Kunde möchte keine 20 Apps, sondern nur eine App, über die er städteübergreifend ein Taxi bestellen kann. Mit Free Now haben wir dafür den richtigen Partner. TAXI 3. QUARTAL 2024 29
Laden...
Laden...