ÖSTERREICH + SCHWEIZ UBER-START IN KÄRNTEN FAHRGAST-KLAU AM FLUGHAFEN BASEL Der weltweit umstrittene Fahrtenvermittler Uber baut seinen Service in Österreich aus. Im südlichsten Bundesland will man dabei mit Taxiunternehmern zusammenarbeiten. Seit Ende Mai soll in der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt sowie in Villach die Bestellung von Taxis per Smartphone-App möglich. Während sich die Wirtschaftskammer dazu skeptisch äußerte, zitierte der ORF einen seit 14 Jahren selbstständiger Taxiunternehmer der sich über das neue Geschäftsmodell freut: „Wir sind wirklich zufrieden“, sagte beispielsweise ein. Weniger positiv fallen die Antworten der von dem Sender befragten Radiohörer aus. Sie hätten von langen Wartezeiten und ausbleibenden Rückmeldungen in der Uber-App berichtet. Bei der Kärntener Wirtschaftskammer ist von einer zusätzlichen Konkurrenz auf einem ohnehin umkämpften Markt die Rede. Sprecher Christian Rumpelnig wird vom ORF zitiert: „Wir werden jetzt schauen, was das bringen wird. Kärnten ist generell ein kleiner Markt. Es ist auch die Verfügbarkeit immer ein bisschen ein Problem.“ Die Kärntner Taxi-Vertreter luden die Uber-Chefs deshalb in die Wirtschaftskammer zu einem Gespräch ein. Uber ist seit zehn Jahren in Österreich vertreten. Klagenfurt am Wörthersee und Villach sind die einzigen Städte in Kärnten, in denen es einen verbindlichen Taxitarif gibt. ar Steigen am Klagenfurter Bahnhof die Gäste bald auch in Uber-Taxis ein? NOCH MEHR TAXITHEMEN ZUR SCHWEIZ, ZU ÖSTERREICH UND ANDEREN LÄNDERN Wie nahezu überall agieren Uber- Partner auch am Flughafen „Euro- Airport Basel Mulhouse Freiburg“ gegen geltendes Recht. Die Taxibranche will dagegen nun oorgansiert vorgehen. Der „Euro-Airport Basel Mulhouse Freiburg“ wird von zwei Staaten (Frankreich und der Schweiz) gemeinsam betrieben. Wegen der zunehmenden Rechtsverstöße durch Uber & Co. hatten sich Baseler Taxiunternehmer Anfang April zu einem Verband zusammengeschlossen. Er wirft den Uber- Fahrern weiterhin vor, sich durch aggressive Praktiken einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und bittet „dringend um Hilfe”. Die teils rechtswidrigen Uber-Geschäftspraktiken führen dazu, dass traditionelle Taxifahrer erhebliche Einbußen bei ihren Fahrgästen hinnehmen müssen. Gewerbevertreter sprechen von „unerträglichen Zuständen”. Trotz dieser Beschwerden sieht man bei der Betreibergesellschaft des Flughafens keine Regelverstöße und betont, alle Fahrer unterlägen den gleichen Vorschriften. Bereits im Februar war aber eine Klage gegen Uber im Gespräch gewesen, weil immer wieder Uber-Fahrer am Abfertigungsgebäude rechtswidrig die separaten Taxiparkplätze nutzen, für die die Fahrer jährlich mehrere Hundert Franken bezahlen müssen. Die Geschäftspraktiken der Uber-Fahrer in der Region haben auch in Deutschland bereits Wirkung gezeigt: Das Landratsamt Lörrach hat im Frühjahr 2022 Mindestentgelte für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Landkreises verordnet. hs/ar HOHE STRAFE WEGEN LENKZEITÜBERSCHREITUNG Ein im Kanton Basel-Landschaft ansässiger Taxiunternehmer hat nicht auf die Einhaltung der Lenkzeiten seiner Fahrer geachtet, was bei einer Kontrolle auffiel. Die Folge waren gleich drei Strafbefehlen. Der Unternehmer sei als Arbeitgeber verpflichtet gewesen, zu kontrollieren, ob die Arbeitnehmer die Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit einhalten und die Einlageblätter korrekt ausfüllen. Es wird gemutmaßt, er könnte diesen Pflichten nicht nachgekommen sein, weil er selbst mit schlechtem Beispiel voranging, Im Strafbefehl heißt es, der Chef des Unternehmens habe die maximal kontinuierliche Lenkzeit überschritten und die vorgeschriebenen Pausen nicht gemacht. Auch die beiden angestellten Fahrer müssen Geldbußen bezahlen: einer 2.000 Franken (2.057 Euro), der andere 750 Franken (771 Euro). Bei einem der Chauffeure hätten 47 Einlageblätter des analogen Tachografen Mängel aufgewiesen. So hätten unter anderem die Kilometerstände, Abfahrts- und Ankunftsdaten, der Ankunftsort und der Name des Fahrers oder sogar, weil die Verstöße System gehabt haben könnten. gefehlt. ar FOTOS: JJ55 Wikipedia, Fanny Scherzter Wikipedia 36 3. QUARTAL 2024 TAXI
HAMBURG HAMBURG STOPPT AUSGABE NEUER KONZESSIONEN Ein signifikanter Rückgang an Taxi- Touren hat die Stadt Hamburg dazu veranlasst, vorerst keine neuen Taxikonzessionen mehr herauszugeben. HAMBURG SCHIEBT BEI DER LIS WEITER AN Nach und nach werden weitere Schnellladesäulen in Betrieb genommen, die ausschließlich von Hamburger E-Taxis genutzt werden dürfen. Diese Maßnahme gelte zunächst für zwölf Monate, hieß es in einer Mitteilung der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Mitte Juni. Während die Anzahl der Touren seit der Vor-Corona-Zeit deutlich zurückgegangen sei, habe sich die Anzahl der Fahrzeuge (ca. 3.000) kaum verändert. 1,5 Touren weniger pro Schicht belege, dass das Angebot der Taxis die Nachfrage bei den Fahrgästen übertrifft. Dadurch erzielten Hamburger Taxis im Mai dieses Jahres durchschnittlich nur noch einen Stundenumsatz von 26,92 Euro, wirtschaftlich notwendig wären allerdings 32 Euro pro Stunde. Zu dieser Erkenntnis gelangte die Behörde nicht nur aufgrund subjektiver Berichte aus dem Gewerbe, vielmehr konnte man diese Fakten objektiv aus den INSIKA-Daten der Taxameter auslesen. In der Hansestadt sind alle Taxibetriebe verpflichtet, die Umsätze manipulationssicher aufzuzeichnen. Die Stadt wiederum wertet die Zahlen regelmäßig aus und kann so auf Veränderungen reagieren – wie nun eben in Form eines Konzessionsstopps. Die rechtliche Grundlage für die einjährige Pause, welche auch dazu genutzt werden soll, um die Entwicklung des Taxigewerbes zu beobachten, ist im Personenbeförderungsgesetz (§ 13 Abs. 4) verankert. sg NOCH MEHR HAMBURGER TAXITHEMEN Hamburg baut seine Ladeinfrastruktur (LIS) weiter aus. Die neuesten Standorte der Schnelllader befinden sich am Landwehr 34 am Ramazan-Avci-Platz und am östlichen Seitenstreifen des Ausschläger Wegs 100. Damit stehen nun an den aktuell sechs E-Taxistandplätzen bis zu 12 Ladepunkte zur Verfügung. Alle Ladeorte sind mit HPC-Ladern der neuesten Generation ausgestattet und sind in der Lage, ein E-Taxi mit bis zu 150 kWh Strom zu laden. An den Taxi- Schnellladestationen der Hamburger Energiewerke kann aktuell mittels des Ladetarifs „Horizont Mobil“ für 49,90 ct/kWh Strom getankt werden. Die Ladekarten anderer Stromanbieter werden dort ebenfalls akzeptiert. Der erste Schnelllader als E-Taxistandplatz war Ende 2021 am Alsterdorfer Markt errichtet worden. Wie es mit dem Ausbau der E-Taxistandplätze weitergeht, liegt auch in der Akzeptanz des Taxigewerbes an der bestehenden Ladeinfrastruktur. Werden diese Ladepunkte stark frequentiert, ist das Interesse der Stromanbieter an einem weiteren Ausbau natürlich sehr groß. Die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) weist alle E-Taxi-Fahrer darauf hin, dass um die E-Taxistände nutzen zu dürfen neben dem Bereithalten auch zwingend ein Ladevorgang vorgeschrieben ist. sg FOTOS: M. Shark, BVM, Pixabay BEHÖRDENBESUCH IST NICHT MEHR NÖTIG Mal eben ein Taxi an- oder abzumelden, eine Wohnsitzänderung oder die Änderung der Rechtsform des Unternehmens mitzuteilen und vieles mehr ist für Hamburger Taxiunternehmer seit Mitte Mai auch online möglich. Bis auf wenige Ausnahmen können in Hamburg die Taxibetriebe ihre Besuche bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) so auf ein Minimum reduzieren. Anstelle einer persönlichen Vorsprache können die 1.865 Taxenbetriebe und 124 Mietwagenunternehmen ihre Genehmigungen und Änderungsanträge im laufenden Betrieb digital stellen. Dazu werden die erforderlichen Nachweise und Unterlagen digital hochgeladen und anfallende Gebühren mittels elektronischen Zahlungsmethoden beglichen. Neben den oben erwähnten Vorgängen umfasst das digitale Angebot unter anderem auch noch den Erstantrag, die Erneuerung/Wiedererteilung, Erweiterung/Änderung sowie die Übertragung einer Personenbeförderungsgenehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Taxi oder Mietwagen. Die Online-Anträge können während der Bearbeitung zwischengespeichert und innerhalb von 30 Tagen weiterbearbeitet werden. Taxenunternehmen finden den neuen Dienst unter hamburg.de, „Informationen für Taxiunternehmer“. sg TAXI 3. QUARTAL 2024 37
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